Das Amt für Schule und Bildung vermietet Räume in städtischen Schulgebäuden für Bildungs- und Vortragsveranstaltungen, Versammlungen und gesellige Veranstaltungen.
Voraussetzungen
Räume in städtischen Schulgebäuden und schulischen Einrichtungen können, sofern schulische Belange nicht beeinträchtigt werden und Gründe des Jugendschutzes nicht entgegenstehen, nach Maßgabe der Benutzungsordnung für Räume und Schulhöfe überlassen werden.
Erforderliche Unterlagen
- Für Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister
- Für Privatpersonen: gültiger Lichtbildausweis
Wie kann man diese Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag. Private Nutzer werden gebeten, persönlich beim Schulverwaltungsamt vorzusprechen.
Wie hoch sind die Kosten?
Die Entgelte richten sich nach der Benutzungsordnung für Räume und Schulhöfe der Schulen der Landeshauptstadt Düsseldorf.