Die schulische Bildung wird durch öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft wahrgenommen. Grundsätzlich sind die Gemeinden Träger der öffentlichen Schulen. Träger der Berufskollegs sind die Kreise und kreisfreien Städte.
Die Landschaftsverbände sind Träger der Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Hören und Kommunikation, Sehen sowie körperliche und motorische Entwicklung und in der Sekundarstufe I mit dem Förderschwerpunkt Sprache.
Diese Träger sind gemeinsam mit dem Land für eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung der Schulen verantwortlich. Wenn in ihrem Gebiet ein Bedürfnis besteht und die Mindestgröße gewährleistet ist, sind sie verpflichtet, Schulen oder Bildungsgänge der Berufskollegs zu errichten und fortzuführen. Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn andere öffentliche oder private Schulträger das Schulbedürfnis durch einen geordneten Schulbetrieb erfüllen.
Soweit keine Verpflichtung zur Errichtung von Schulen besteht, sind die Gemeinden und Kreise berechtigt, Schulen zu errichten und fortzuführen, wenn ein gebietsübergreifendes Bedürfnis besteht und ein geordneter Schulbetrieb gewährleistet ist. Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände sind berechtigt, Schulen für Kranke zu errichten und fortzuführen.
Das Land ist Träger des Kollegs für Aussiedlerinnen und Aussiedler. Zur Ergänzung des Schulwesens kann das Land Schulen mit einem besonderen Bildungsangebot oder einem überregionalen Einzugsbereich sowie Versuchsschulen errichten und fortführen.
Die Schulträger sind verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.
Die Stadt Düsseldorf ist im Schuljahr 2017/18 Träger von 87 Grundschulen, 9 Hauptschulen, 13 Realschulen, 18 Gymnasien, 7 Förderschulen, 10 Berufskollegs, 2 Weiterbildungskollegs, 6 Gesamtschulen und der Schule für Kranke.