Am 26.09.2020 hat die Untere Denkmalbehörde im Düsseldorfer Amtsblatt die Eintragung der Düsseldorfer Gasbeleuchtung (gasbetriebene Straßenlaternen) in die Denkmalliste bekannt gegeben. Den betreffenden Auszug aus dem Amtsblatt finden Sie hier.
Mit der Unterschutzstellung unterliegen die Gasleuchten den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes. Änderungen und Erneuerungen bedürfen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis.
Das Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege (Untere Denkmalbehörde) im Bauaufsichtsamt und das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland haben gemeinsam mit einer eigens beauftragten Gutachterin in den Jahren 2018 bis 2020 die Düsseldorfer Gasbeleuchtung im Stadtgebiet erfasst, dokumentiert und gebietsweise untersucht, ob und welche Bestände die Voraussetzungen an ein Denkmal gemäß § 2 (1) DSchG erfüllen.
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat sich am 14.05.2020 im Rahmen des Beschlusses des Masterplans „Energieeffiziente und historische Straßenbeleuchtung inkl. Erhaltungsvorschlag für die Gasbeleuchtung“ mit dem Ergebnis der Denkmalwertprüfung befasst und beschlossen, das im Masterplan vorgelegte Erhaltungskonzept für die Gasbeleuchtung zur Grundlage des weiteren Prozesses zu machen (OVA/011/2020). Dies umfasst auch die Eintragung der Gebiete mit denkmalwerter Gasbeleuchtung in die Denkmalliste der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Im Ergebnis der Denkmalwertprüfung wurden 142 Gebiete mit denkmalwerter Gasbeleuchtung in neun Stadtbezirken identifiziert. An der Erhaltung und Nutzung dieser Gasleuchtenbestände besteht gemäß § 2 (1) DSchG ein öffentliches Interesse.
Die genaue Lage der denkmalgeschützten Leuchten, ihre Beschreibung und die Begründung der Unterschutzstellung können hier aufgerufen werden. Die Informationen sind Inhalt der Denkmalliste und Bestandteil der veröffentlichten Allgemeinverfügung.