Gemäß Paragraf 80 Schulgesetz NRW (SchulG) sind Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände verpflichtet, für ihren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben, sofern sie Schulträgeraufgaben nach Paragraf 78 SchulG zu erfüllen haben. Dies ist in der Landeshauptstadt Düsseldorf mit 150 städtischen Schulen (Stand: April 2024) der Fall. Die Schulentwicklungsplanung wird betrieben, um das Schüleraufkommen der folgenden Schuljahre zu prognostizieren und dadurch rechtzeitig möglicherweise zur Aufrechterhaltung eines ausgewogenen und sicher aufgestellten Schulformangebotes erforderliche Maßnahmen zu identifizieren. Dabei müssen die verschiedenen Schulformen und -arten und die unter anderem wohnortbezogenen Aspekte der Schulwahl ebenso berücksichtigt werden wie gesellschaftliche Trends und politische Entscheidungen, insbesondere auf Kommunal- und Landesebene.
Die Schulentwicklungsplanung und die Jugendhilfeplanung sind aufeinander abgestimmt. Zusätzlich besteht eine enge Verzahnung mit der Schulentwicklungsplanung der Berufskollegs. In Düsseldorf wurde der letzte Schulentwicklungsplan der allgemeinbildenden Schulen im Jahr 2018 veröffentlicht und beinhaltete die Prognosejahre 2018/19 bis 2023/24. Außerdem wurde im Oktober 2022 die Informationsvorlage Ausblick auf die Schulentwicklungsplanung (SCHUA/094/2022) in den Schulausschuss eingebracht. Damit wurde bereits ein erster Ausblick auch auf die über den letzten Schulentwicklungsplan hinausgehenden Schuljahre gegeben.
Auf dieser Grundlage wurde für das Schuljahr 2024/25 analysiert, ob und wenn ja welche schulorganisatorischen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Schulbetrieb in der gewohnten und erforderlichen Weise sicherstellen zu können. Für das Schuljahr 2024/25 ist das Anmeldeverfahren an allen Schulformen erfolgreich abgeschlossen. Insofern setzt die Schulentwicklungsplanung ab dem Schuljahr 2025/26 nahtlos an. Die vorliegende Schulentwicklungsplanung wirft den Blick bis auf das Schuljahr 2027/28, gibt aber auch einen qualitativen Ausblick auf die darauffolgenden Schuljahre. Potentiell notwendige Maßnahmen können auf Basis dieser Schulentwicklungsplanung kurz-, mittel- und langfristig für den Prognosezeitraum und darüber hinaus konzipiert und initiiert werden.