Allgemeine Informationen zu den Vergabeverfahren

Allgemeine Informationen zu den Vergabeverfahren

Elektronische Abwicklung der Vergabeverfahren

Die Vergabeverfahren werden überwiegend elektronisch abgewickelt.

Seit dem 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, bei Vergabeverfahren über den EU-Schwellenwerten, ausschließlich elektronische Angebote zu akzeptieren. In Papierform eingereichte Angebote sind zwingend auszuschließen.

Bei der Ausschreibung von Liefer- und Dienstleistungen werden auch unterhalb der EU-Schwellenwerte nur elektronische Angebote akzeptiert.

Möglichkeit der Abgabe von Papierangeboten bei nationalen Bauausschreibungen

Die Abgabe von Papierangeboten ist nur bei Bauvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte möglich, wenn dies in der Vergabebekanntmachung vorgegeben ist.

Die Abgabe von Papierangeboten hat möglichst eine Viertelstunde vor dem Eröffnungs-/ Abgabetermin in der Zentralen Vergabestelle, Willi-Becker-Allee 10, 2. Etage zu erfolgen. Alternativ nutzen Sie den bei nationalen Bauvergaben beiliegenden Musterumschlag oder senden Ihr Angebot unter Angabe des Vergabeverfahrens an:

Landeshauptstadt Düsseldorf, Zentrale Vergabestelle, Willi-Becker-Allee 10, 40227 Düsseldorf.

Die Verantwortung für einen rechtzeitigen Zugang des Angebotes an der genau bestimmten Stelle trägt alleine der Bieter.

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