Schülervertretung

Schülervertretung

Nach § 74 des Schulgesetzes NRW nimmt die Schülervertretung die Interessen der Schülerinnen und Schüler wahr. Sie vertritt insbesondere deren Belange bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule und fördert ihre fachlichen, kulturellen, sportlichen, politischen und sozialen Interessen. Sie kann sich durch Mitwirkung in Gremien an schulischen Entscheidungen beteiligen und im Rahmen des Auftrags der Schule übertragene und selbst gewählte Aufgaben durchführen und schulpolitische Belange wahrnehmen.

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Elternpflegschaft