Schulhausmeisterin - Ein Job für Frauen!
Das Amt für Schule und Bildung beschäftigt derzeit (10/2019) 138 Schulhausmeister*innen, davon 20 Frauen. Das sind gerade mal 14,5 % - viel zu wenig, wie wir finden. Daher möchten wir Ihnen, liebe Frauen, gerne das Anforderungsprofil etwas näher vorstellen und Sie motivieren, sich zu bewerben.
Voraussetzungen für die Besetzung der Stelle sind folgende Kriterien
- abgeschlossene, mindestens dreijährige handwerkliche Berufsausbildung (Facharbeiter*innenprüfung) und mehrjährige Berufserfahrung in einem für den Schulhausmeister*innendienst förderlichen Beruf verbunden mit der Fähigkeit, kleinere Reparaturarbeiten selbständig und eigenverantwortlich durchzuführen
- unbedingte Zuverlässigkeit
- ausgeprägten Sinn für Ordnung
- Einfühlungsvermögen für den Schulbetrieb
- Geschick im Umgang mit dem Reinigungspersonal
- uneingeschränkte körperliche Belastbarkeit.
Hinter dem nüchternen Stellenprofil verbirgt sich eine Fülle von Aufgaben, die die Stelle ausgesprochen attraktiv macht:
Ob am Telefon oder persönlich – die Schulhausmeister*innen sind meist erste Anlaufstelle für schulische und außerschulische „Kunden“, also für Schüler*innen, Eltern, Lehrkräfte, das nicht pädagogische Schulpersonal, Behörden, Handwerker, Ehemalige, Nachbarn, Stadtteilorganisationen, Lieferanten, Sponsoren, etc.
Alle am Schulleben beteiligten Personen erwarten Präsenz von den Schulhausmeister*innen. Für Notfälle aller Art sind sie zentrale Anlaufstelle.
Also ein sehr vielseitiger Job!
Dass der Job nicht nur für Männer geeignet ist, erfahren Sie aus den Statements unserer Schulhausmeisterinnen.