Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Gebietsprogramm zur Wohnumfeldverbesserung in den Stadtteilen Bilk, Flingern, Stadtmitte (GPWE)" für einen Teilbereich im Stadtteil Bilk und über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes 'Am Steinberg' der Landeshauptstadt Düsseldorf
vom 26. August 1991
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Düsseldorfer Amtsblatt Nummer 36 vom 07.09.1991 |
Redaktioneller Stand: Oktober 1997 |
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 16. Mai 1991 aufgrund der §§ 162 und 142 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2253) folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Gebietsprogramm zur Wohnumfeldverbesserung in den Stadtteilen Bilk, Flingern, Stadtmitte (GPWE)" für einen Teilbereich im Stadtteil Bilk (§ 162 Abs. 1 Nr. 3 BauGB)
In dem Teilbereich, der durch die nachfolgend angegebenen Begrenzungen - jeweils einschließlich - bestimmt wird, wird der Beschluß über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Gebietsprogramm zur Wohnumfeldverbesserung in den Stadtteilen Bilk, Flingern, Stadtmitte (GPWE)" vom 30. August 1990 aufgehoben:
- Ulenbergstraße zwischen Merowingerstraße und Himmelgeister Straße
- Merowingerplatz
- Merowingerstraße zwischen Merowingerplatz und Südring
- Am Steinberg
- Himmelgeister Straße zwischen Am Steinberg und Ulenbergstraße
- Platzanlage im Einmündungsbereich Moorenstraße/Varnhagenstraße
§ 2 Festlegung des Sanierungsgebietes "Am Steinberg" (§ 142 Abs. 1 BauGB)
Das in § 1 dieser Satzung beschriebene Gebiet (ehemaliger Teilbereich des Sanierungsgebietes GPWE) wird hiermit förmlich als selbständiges Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung "Am Steinberg".
Die Umgrenzung des von der Aufhebung der Satzung für einen GPWE-Teilbereich gemäß § 1 dieser Satzung und der förmlichen Festlegung eines selbständigen Sanierungsgebietes gemäß § 2 Satz 1 dieser Satzung betroffenen Gebiets ist in dem Plan Nr. 5474/50 in schwarzer Farbe dargestellt.
Der Plan kann während der Dienststunden beim Vermessungs- und Katasteramt, Brinckmannstraße 5, Erdgeschoß, Zimmer 0001, von jedermann eingesehen werden. Dienststunden sind montags bis donnerstags von 7.30 bis 15.00 Uhr und freitags von 7.30 bis 13.00 Uhr.
§ 3 Verfahren
Die Sanierungsmaßnahme wird unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften des §§ 152 bis 156 BauGB durchgeführt.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.