Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Kölner Straße“ der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 06.03.1996

 
www.duesseldorf.de/bekanntmachungen veröffentlicht am 01.06.2024 - Nachrichtlich Düsseldorfer Amtsblatt Nummer 21/22 vom 01.06.2024
Redaktioneller Stand: August 2024

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 21.03.2024 auf der Grundlage des §162 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung, folgende Satzung beschlossen:


§ 1 Aufhebung des Sanierungsgebietes

(1) Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Kölner Straße“ der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 06.03.1996, rechtsverbindlich durch die öffentliche Bekanntmachung im Düsseldorfer Amtsblatt, Ausgabe Nr. 11, 16.03.1996, wird aufgehoben.

(2) Das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet wird durch die nachfolgenden Begrenzungen bestimmt:

  • Langerstraße 59 (ausschließlich) in östlicher Richtung bis
  • Erkrather Straße entlang der nördlichen Straßenseite bis
  • Werdener Straße (einschließlich) in südwestlicher Richtung bis Einmündung Kruppstraße
  • in nördlicher Richtung entlang Oberbilker Markt (einschließlich)
  • Kölner Straße (einschließlich) in nordwestlicher Richtung bis Flurstück 526, Gemarkung Oberbilk, Flur 6 (ausschließlich)
  • weiter in östlicher Richtung über die Kölner Straße bis Flurstück 234, Gemarkung Oberbilk, Flur 9 (teilweise)
  • in südöstlicher Richtung entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 524 und 509 (teilweise), 525 (einschließlich), 518 (teilweise) und 520 (teilweise) bis Einmündung Erkrather Straße
  • Erkrather Straße (einschließlich) ab Hausnummer 76-78 (ausschließlich) in östlicher Richtung bis Langerstraße 59

(3) Maßgeblich für den räumlichen Geltungsbereich des aufgehobenen Sanierungsgebietes ist die in dem Plan 5676/56 dargestellte gekreuzte Umrandung.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft (§ 162 Abs. 2 S. 4 BauGB).