Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Hassels-Nord“ der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 06.07.1993
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www.duesseldorf.de/bekanntmachungen veröffentlicht am 01.06.2024 - Nachrichtlich Düsseldorfer Amtsblatt Nummer 21/22 vom 01.06.2024 |
Redaktioneller Stand: August 2024 |
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 21.03.2024 auf der Grundlage des §162 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung, folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Aufhebung des Sanierungsgebietes
(1) Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Hassels-Nord“ der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 06.07.1993, rechtsverbindlich durch die öffentliche Bekanntmachung im Düsseldorfer Amtsblatt, Ausgabe Nr. 27/28,17.07.1993, wird aufgehoben.
(2) Das aufgehobene Sanierungsgebiet wird durch die nachfolgenden Begrenzungenbestimmt:
- Stendaler Straße (einschließlich) in südöstlicher Richtung bis
- In der Donk (einschließlich) in westlicher Richtung (von Hausnummer 46-60 (ausschließlich)) bis
- Fußweg (einschließlich) in südlicher Richtung entlang der Grundstücke In der Donk 60-8d (ausschließlich) bis
- Altenbrückstraße (einschließlich) in westlicher Richtung bis
- Further Straße (einschließlich) in nördlicher Richtung bis Stendaler Straße
(3) Maßgeblich für den räumlichen Geltungsbereich des aufgehobenen Sanierungsgebietes ist die in dem Plan 6072/42 dargestellte gekreuzte Umrandung.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft (§ 162 Abs. 2 S. 4 BauGB).