Richtlinien der Landeshauptstadt Düsseldorf für die finanzielle Förderung, Prämierung und Auszeichnung von Leistungen und Verdiensten im Düsseldorfer Umwelt- und Naturschutz sowie die Vergabe des Umweltpreises
vom 10. September 2015
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Redaktioneller Stand: September 2015 |
1. Förderziel
Die Landeshauptstadt Düsseldorf gewährt als freiwillige Leistung finanzielle Zuschüsse und vergibt Prämien und Auszeichnungen für Leistungen, die in besonderem Maße zur Erhaltung oder zur Verbesserung von Umweltbedingungen sowie schützenswerter Natur- und Landschaftsräume im Gebiet der Landeshauptstadt Düsseldorf beitragen und eine nachhaltige Entwicklung fördern.
Hierzu zählen insbesondere:
- Klimaschutz
- Erforschung von Klimafolgen,
- Vorbildliche Energieeinsparung z.B. im Haushalt, in Bildungseinrichtungen und Vereinen,
- Klimafreundliche Ernährung und klimafreundlicher Einkauf,
- Energetisch vorbildliche Sanierung bestehender z.B. Vereinsgebäude (zum Beispiel auf Niedrig-Energiehausstandard, Passivhausstandard oder Plus-Energie-Haus Niveau),
- Umsetzung vorbildlicher, ganzheitlicher und klimafreundlicher Mobilitätsprojekte (Fahrrad, Busse und Bahnen, Elektromobilität etc..
- Naturschutz und Landschaftspflege
- Pflege und Erhaltung ökologisch wertvoller Landschaftsteile wie Feuchtwiesen, Trockenstandorte usw.,
- Anlage und Pflege von Naturgärten,
- Nachhaltige Pflanz- und Begrünungsmaßnahmen,
- Entsiegelung und Bepflanzung von Straßen, Höfen und Plätzen,
- Anlage und Unterhaltung von Graswegen,
- Maßnahmen zum Schutz bedrohter Tier und Pflanzenarten,
- Anlage und Pflege von Biotopen, wie zum Beispiel Tümpel, Trockenmauern und Wildpflanzenbestände,
- landschaftsökologische Erhebung und Kartierungen.
- Abfallvermeidung, verwertung und -behandlung. Anwendung und Förderung von Verfahren und Projekten zur
- Abfallvermeidung,
- Wiederverwertung.
- Wassereinsparung und Wasserreinhaltung. Anwendung und Förderung von wassersparenden Techniken und Projekten
- der Mehrfachnutzung von Wasser,
- von Techniken zur Wasserreinhaltung,
- der Nutzung von Regenwasser.
- Verbesserung des Umweltbewusstseins
- Aktivitäten zur Steigerung des Umweltbewusstseins in der Bürgerschaft, wie Umweltfeste, Seminare, Tagungen, Ausstellungen, Unterrichtshilfen etc.
- Förderung der Zusammenarbeit von Umweltverbänden und anderen gesellschaftlichen Gruppen sowie Unternehmen.
Es werden nur Maßnahmen gefördert, die keinen kommerziellen Zweck verfolgen.
2. Teilprogramme
Die Förderrichtlinie sieht 3 Teilprogramme vor:
- „Mach was draus!" (Förderung für kleine Umweltprojekte) (3.)
- Umweltprojektförderung (4.)
- Wettbewerb um den Umweltpreis der Landeshauptstadt (5.)
3. „Mach was draus!"
Mit dem Programm können noch nicht realisierte Projekte im Sinne des Förderziels (1.) bis maximal 250 Euro gefördert werden.
3.1 Antragsverfahren
Die Förderung wird auf Antrag in Form eines Zuschusses gewährt.
Bei der Förderung werden berücksichtigt:
- Geräte und Materialkosten,
- Fahrtkosten,
- Personalkosten/Eigenleistung.
Der Antrag muss eine Beschreibung der geplanten Maßnahme und eine Aufstellung der voraussichtlichen Kosten beinhalten. Es wird empfohlen das Formular des Umweltamtes „Förderung von Umweltprojekten in Düsseldorf bis 250 Euro" zu verwenden.
3.2 Bewilligungsverfahren
Über die Gewährung und die Höhe des Zuschusses entscheidet das Umweltamt. Die Zuteilung erfolgt im Rahmen der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge. Hierzu ergeht ein schriftlicher Bescheid.
Die Bewilligung des Zuschusses kann mit Auflagen verbunden werden. Soweit eine Förderung nach anderen Richtlinien erfolgt, wird sie in vollem Umfang auf den städtischen Zuschuss angerechnet.
Die Realisierung des Projektes darf erst begonnen oder in Auftrag gegeben werden, wenn der Bewilligungsbescheid vorliegt.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage der Rechnungen. Hierzu sind Originalbelege einzureichen.
In einer kurzen Dokumentation mit Text und Fotos muss dargestellt werden, dass das Projekt, wie im Antrag dargestellt, umgesetzt wurde.
Der Zuschuss kann zurückgefordert werden, wenn gegen Auflagen des Bewilligungsbescheides oder gegen diese Richtlinie verstoßen wird.
4. Umweltprojektförderung
Mit der Umweltprojektförderung können noch nicht realisierte Projekte im Sinne des Förderziels (1.) oberhalb von 250 Euro gefördert werden.
4.1 Antragsverfahren
Die Förderung wird auf Antrag in Form eines Zuschusses gewährt.
Bei der Förderung werden berücksichtigt:
- Geräte und Materialkosten,
- Fahrtkosten,
- Personalkosten/Eigenleistung.
Für die Antragstellung muss das Formular des Umweltamtes „Förderantrag für ein Umweltprojekt in Düsseldorf oberhalb 250 Euro" verwendet werden.
Zum Antrag gehören grundsätzlich folgende Unterlagen:
- Beschreibung der Maßnahme
- Lageplan in geeignetem Maßstab
- Gestaltungsplan aus dem die beabsichtigte Gestaltung ersichtlich ist
- Nachweis der Gesamtkosten durch Kostenangebote oder detaillierte Kostenschätzungen
Soweit hiervon einzelne Unterlagen für die Maßnahme nicht notwendig oder unüblich sind, kann das Umweltamt auf deren Vorlage verzichten.
Das Umweltamt kann eine Nachbesserung des Antrages verlangen, wenn die eingereichten Unterlagen unvollständig sind und/oder eine ausreichende Prüfung der geplanten Maßnahme nicht ermöglichen.
4.2 Bewilligungsverfahren
Über die Gewährung und die Höhe des Zuschusses entscheidet der Umweltausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf auf Vorschlag der Jury Umweltprojektförderung. Nach der Entscheidung ergeht ein vorläufiger Bewilligungsbescheid.
Die Bewilligung des Zuschusses kann mit Auflagen verbunden werden. Soweit eine Förderung nach anderen Richtlinien erfolgt, wird sie in vollem Umfang auf den städtischen Zuschuss angerechnet.
Die Realisierung des Projektes darf erst begonnen oder in Auftrag gegeben werden, wenn der vorläufige Bewilligungsbescheid vorliegt.
Nach Abschluss des Projektes sind die Rechnungen in Form von Originalbelegen und eine Dokumentation einzureichen. Die Dokumentation muss in Form von Texten und Fotos darstellen, dass das Projekt, wie im Antrag dargestellt, umgesetzt wurde.
Nach positiver Prüfung der eingereichten Rechnungen und der Dokumentation wird ein endgültiger Bewilligungsbescheid erteilt, der die Höhe des auszuzahlenden Förderbetrages festsetzt.
Bereits vor der endgültigen Festsetzung können Abschlagszahlungen bis zu einer Höhe von insgesamt 75% des vorläufig festgesetzten Zuschussbetrages auf Nachweis (Rechnungskopien) ausbezahlt werden.
Die Durchführung der Maßnahme kann von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Umweltamtes überwacht werden; die Antragstellerin oder der Antragsteller hat die Überprüfung zu ermöglichen und sicherzustellen.
Der Zuschuss kann zurückgefordert werden, wenn gegen Auflagen des Bewilligungsbescheides oder gegen diese Richtlinie verstoßen wird.
5. Wettbewerb um den Umweltpreis der Landeshauptstadt
Der Umweltpreis würdigt besonderes Umweltengagement im Nachhinein. Es können ein oder mehrere Umweltpreis(e) in Höhe von bis zu je 2.500 Euro sowie Geldprämien und Auszeichnungen in Form von Urkunden für vorbildliche, bereits realisierte Umwelt- und Naturschutzprojekte oder ehrenamtliches Engagement im Sinne des Förderziels (1.) vergeben werden. Der Wettbewerb um den Umweltpreis kann unter einen thematischen Schwerpunkt gestellt werden.
5. 1 Bewerbungs-/Vorschlagsverfahren
Interessentinnen und Interessenten können sich aufgrund eigener Aktivitäten und Verdienste bewerben oder andere Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen. Es wird empfohlen, das Formular des Umweltamtes „Bewerbung bzw. Vorschlag für den Düsseldorfer Umweltpreis" zu verwenden.
5.2 Vergabeverfahren
Über die Vergabe des Umweltpreises/der Umweltpreise sowie der Prämien und Auszeichnungen entscheidet der Umweltausschuss auf Vorschlag der Jury Umweltprojektförderung. Nach der Entscheidung werden die Empfängerinnen und Empfänger durch das Umweltamt schriftlich informiert.
6. Antragsstellung/Bewerbung/Vorschläge:
Anträge auf eine finanzielle Förderung von Projekten oder Bewerbungen und Vorschläge im Rahmen des Wettbewerbes um den Umweltpreis sind schriftlich einzureichen bei:
Landeshauptstadt Düsseldorf ,Umweltamt, Abteilung 19/1, 40200 Düsseldorf
Auf die Zuerkennung von Zuschüssen, Preisen und Auszeichnungen besteht kein rechtlicher Anspruch.
7. Antrags- bzw. Teilnahmeberechtigte
Bei allen drei Teilprogrammen sind antrags - bzw. teilnahmeberechtigt:
- Verbände
- Vereine
- Kindergärten, Schulen, sonstige Bildungseinrichtungen
- Initiativen
- Einzelpersonen, private Gruppen.
8. Ideelle Förderung von Umweltaktivitäten im unternehmerischen Bereich
Unternehmen, die Vorbildliches zum Schutz der Umwelt geleistet haben, können im Rahmen des Wettbewerbes um den Umweltpreis mit einer Urkunde ausgezeichnet werden.
9. Feier zur Verleihung des Umweltpreises
Die Preisträgerinnen und Preisträger werden im Rahmen einer Feierstunde ausgezeichnet.
10. Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am Tage nach dem Ratsbeschluss in Kraft und ersetzt die bisherigen Richtlinien vom 23.05.1996.