Radschnellwege

Der vom Rat 2024 beschlossene Verlauf des Radschnellweges von Neuss über Düsseldorf nach Langenfeld.
Der Radschnellweg von Neuss über Düsseldorf nach Langenfeld.

Radschnellwege

Der Ausbau von Radschnellwegen ist eine sinnvolle Ergänzung der regionalen Verkehrsinfrastruktur, die einerseits den Berufspendlern, aber auch dem Freizeitverkehr Vorteile bringt. 

Auf diesen exklusiv für Radlerinnen und Radler reservierten Strecken mit bestimmten baulichen Standards kommt man schnell und sicher ans Ziel. Radschnellwege haben eine ausreichende Breite, sind gut beleuchtet und bis auf wenige Ausnahmen ohne Stopp zu befahren. Damit sind Radschnellwege insbesondere für urbane Räume und Metropolregionen interessant und können eine echte Alternative insbesondere für Pendler sein. Darüber hinaus können Radschnellwege dazu beitragen, negative Folgen des Straßenverkehrs wie Lärmbelästigung und Schadstoffemissionen zu reduzieren und wirken sich positiv aufs Klima aus.

Radschnellwege sind:

  • in der Regel über 10 Kilometer lang;
  • haben prognostiziert mindestens 2.000 Fahrradfahrten täglich;
  • sind in der Regel 3 Meter (einspurig) und 4 Meter (zweispurig) breit;
  • sind von anderen Verkehrsteilnehmenden (insbesondere Fußgänger) baulich getrennt;
  • haben sichere und komfortable Kreuzungspunkte;
  • haben eine hohe Belagsqualität und eine geringe Steigung;

Radschnellweg

24 km Radschnellweg von Neuss über Düsseldorf nach Langenfeld mit einem Anschluss nach Monheim

Prämiert wurde die 25 km lange Trasse von Neuss über Düsseldorf nach Langenfeld und einem Anschluss nach Monheim (5,7 km). Eine perspektivische Verlängerung der Trasse nach Leverkusen und Köln sowie in den Kreis Neuss war ebenfalls Teil der Prämierung.

Die Trasse verläuft von der Neusser Innenstadt über die Südbrücke und die Stadtteile Volmerswerth und Flehe zur Heinrich-Heine-Universität und von dort weiter durch die Stadtteile Wersten und Holthausen in die Bezirkszentren Benrath und Garath. In Garath verzweigt sich der Radschnellweg Süd in einen Ast Richtung Langenfeld und einen Ast in Richtung Monheim über Düsseldorf-Hellerhof bis zur Stadtgrenze zu Monheim-Baumberg.  Ab diesem Anschlusspunkt verläuft der Radschnellweg weiter über Monheim-Mitte in Richtung der südlichen Stadtgrenze Monheims.

Der Wettbewerbsbeitrag war entstanden unter dem Dach der Regionalen Arbeitsgemeinschaft Landeshauptstadt Düsseldorf, Kreis Mettmann und Rhein-Kreis Neuss in Kooperation mit den Städten Langenfeld und Neuss. In Form von quartalsweise durchgeführten Arbeitskreisen finden zudem im Laufe der Projektbearbeitung regelmäßig Abstimmungen inklusive Rückkopplung zwischen den Beteiligten der Regionalen Arbeitsgemeinschaft statt.

Download Verlauf Radschnellweg von Neuss bis Langenfeld

Landeswettbewerb

2013 hat das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e.V. (AGFS) den Planungswettbewerb Radschnellwege in Nordrhein-Westfalen ausgelobt.

Düsseldorf gehörte gemeinsam mit den Nachbarstädten Neuss, Langenfeld und Monheim zu den Gewinnern des Landeswettbewerbs zum Bau von Radschnellwegen des Landes NRW. Verkehrsdezernent Dr. Stephan Keller nahm die Auszeichnung am 20. November 2013 von Minister Michael Groschek entgegen.

Teilnahmeberechtigt waren Kooperationen/Arbeitsgemeinschaften von mindestens zwei Städten oder Gemeinden aus Nordrhein-Westfalen. Als Preis stellte das MBWSV, für fünf der durch die Jury ermittelten Projekte, eine Landesförderung in Höhe von 80 % bis zur Umsetzung der Maßnahme bereit. Diese wird in der ersten Stufe für die Machbarkeitsstudie, in der zweiten für die Ausführungsplanung und in der letzten Stufe für die Bauausführung gewährt – jede Stufe verbunden mit der Einreichung eines Förderantrags an die zuständige Bezirksregierung. Alle Städte und Gemeinden waren nunmehr aufgerufen, bis zum 22. Juli 2013 ihre Ideen für Radschnellwege einzureichen.

Teilnahmeberechtigt waren Kooperationen/Arbeitsgemeinschaften von mindestens zwei Städten oder Gemeinden aus Nordrhein-Westfalen. Als Preis stellte das MBWSV, für fünf der durch die Jury ermittelten Projekte, eine Landesförderung in Höhe von 80 % bis zur Umsetzung der Maßnahme bereit. Diese wird in der ersten Stufe für die Machbarkeitsstudie, in der zweiten für die Ausführungsplanung und in der letzten Stufe für die Bauausführung gewährt – jede Stufe verbunden mit der Einreichung eines Förderantrags an die zuständige Bezirksregierung. Alle Städte und Gemeinden waren nunmehr aufgerufen, bis zum 22. Juli 2013 ihre Ideen für Radschnellwege einzureichen.

Düsseldorf gehört gemeinsam mit den Nachbarstädten Neuss, Langenfeld und Monheim zu den Gewinnern des Landeswettbewerbs zum Bau von Radschnellwegen des Landes NRW. Verkehrsdezernent Dr. Stephan Keller nahm die Auszeichnung am 20. November 2013 von Minister Michael Groschek entgegen.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Niederrhein sowie die Städte Neuss, Düsseldorf und Langenfeld haben in einem Online-Beteiligungsverfahren die Planungen für die Baumaßnahmen der Radschnellverbindung vorgestellt.

Geplant ist eine 24 km lange Radschnellverbindung von Neuss über Düsseldorf bis hin nach Langenfeld. Für dieses Projekt ist nach § 25 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW) eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen.

Aufgrund der Maßnahmen und Kontaktbeschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie war es nicht möglich, die Planung öffentlich auszulegen oder einen üblichen Bürgerbeteiligungstermin vor Ort durchzuführen. Daher hat Straßen.NRW gemeinsam mit den Städten Düsseldorf, Neuss und Langenfeld vom 16. bis 29. November 2020 eine Onlinebeteiligung ermöglicht.

Im Rahmen der Beteiligung gab es neben Verständnisfragen auch sehr viele Anregungen und Informationen. Die Resonanz, insbesondere die Teilnahme per E-Mailverkehr, war sehr groß.

Die einzelnen Themen wurden in folgendem Vermerk protokolliert und veröffentlicht:

Vermerk Radschnellweg Neuss, Düsseldorf, Langenfeld

 

Sachstand

Auf Basis der Machbarkeitsstudie 2016 wurde der Bedarfsbeschluss in der Politik eingeholt. Im Anschluss wurden, in Abstimmung mit dem Ministerium, unterschiedliche Varianten für die Trassenführung im Rahmen einer weiteren Machbarkeitsstudie untersucht und anhand verschiedener Kriterien, wie dem baulichen Aufwand, Eingriffen in Schutzgebiete und der Einhaltung von Qualitätsstandards, bewertet. Die Umweltverträglichkeitsstudie wurde Mitte 2021 abgeschlossen. Das für Radschnellwege notwendige Linienbestimmungsverfahren (ähnlich wie bei Landstraßen) wurde von Straßen NRW einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung und Bürgerbeteiligung durchgeführt. 

Um das Verfahren abzuschließen, ist ein Ratsbeschluss der beteiligten Kommunen erforderlich sowie die Zustimmung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW. Der Ratsbeschluss in Düsseldorf hatte 2021 zum Inhalt, dass die Übergabepunkte zu den Nachbargemeinden Langenfeld und Neuss festgelegt wurden. In den Nachbarstädten konnte auf dieser Grundlage mit den Planungen begonnen werden. Für das Düsseldorfer Stadtgebiet wurde die Verwaltung beauftragt, für zwei Abschnitte alternative Trassenverläufe zu prüfen. Bei diesen Abschnitten handelt es sich zum einen um den Südring und zum anderen um eine parallel zu den Bahngleisen verlaufende Führung in Hellerhof. 

Für die Untersuchung dieser Alternativen wurde ein externes Ingenieurbüro beauftragt. Die Ergebnisse wurden der Verwaltung Anfang 2023 vorgelegt, die diese und ergänzende Varianten geprüft und aufbereitet hat. Der Rat der LHD hat die entsprechende Vorlage am 27.06.2024 beschlossen. Ziel ist es nun im zweiten Halbjahr 2024 die Zustimmung des Ministeriums einzuholen. Das weitere Vorgehen soll in der nächsten – voraussichtlich im Herbst 2024 stattfindenden - Planungsbesprechung unter Beteiligung des Ministeriums, Straßen NRW und den beteiligten Kommunen abgestimmt werden.

Parallel zur Beteiligung der politischen Gremien erfolgt die Vorbereitung und Durchführung der europaweiten Vergabe einer Projektsteuerung sowie der Generalplanung. Die Zuschläge sollen bis Ende des Jahres erteilt werden. 

Ende des Jahres 2023 wurden die Zuwendungen für die Planung von vier der insgesamt sechs Abschnitte des Radschnellweges durch den Fördermittelgeber bewilligt. Der Bewilligungszeitraum läuft bis zum 31.12.2026. Der Zuwendungsantrag für die restlichen zwei Abschnitte wurde bis Ende Mai 2024 für das Jahr 2026 gestellt. Das Förderprogramm wird immer im entsprechenden Jahr veröffentlicht; um 2026 mit der Planung beginnen zu können, kann nach der Ausschreibung der Planungsleistung ein vorzeitiger Zuwendungsbescheid eingeholt werden.