Wohin mit meinem verstorbenen Tier?
Wohin mit meinem verstorbenen Tier?
Ihr Haustier (Hund, Katze, Kaninchen, etc.) ist gestorben und Sie möchten es beerdigen?
Wenn Ihnen ein Grundstück zur Verfügung steht:
- sind Sie der Eigentümer, so dürfen Sie einzelne Tiere (Haustiere) auf Ihrem Grundstück vergraben
- sind Sie nicht Eigentümer, so dürfen Sie mit Genehmigung Ihres Eigentümers einzelne Tiere (Haustiere) auf dem Grundstück vergraben
dabei müssen Sie folgende Vorschriften beachten:
- Auf Grundstücken, die sich in einem Wasserschutzgebiet befinden dürfen grundsätzlich keine Tierkörper begraben werden.
- Die Tierkörper müssen mind. 50 cm unter der Erdoberfläche vergraben werden.
- Die Tierkörper dürfen nicht in der Nähe von öffentlichen Wegen vergraben werden.
Wenn Ihnen kein Grundstück zur Verfügung steht:
können Sie Ihr verstorbenes Tier zur Kleintiersammelstelle bringen.
Kleintiersammelstelle
Höherweg 222
40233 Düsseldorf
Telefon 0211 - 83099099
Öffnungszeiten
Mo.–Do. 6:30–12:30 Uhr, 13:00–15:00 Uhr
Fr. 6:30–12.30 Uhr, 13:00–14:00 Uhr
Sie haben auch generell die Möglichkeit Ihr verstorbenes Tier auf den Tierfriedhof Düsseldorf zu bringen.
Tierfriedhof - Feuer- und Erdbestattung
Am Südfriedhof 18d
40221 Düsseldorf
Telefon 0211 - 152693
Fax 0211 - 1601252/152663
www.duesseldorfer-tierfriedhof.de
Ein Großtier ist gestorben (Pferd, Schaf, Schwein, etc.)
Ist ein Großtier gestorben, erhalten Sie nähere Informationen bei der
Gustav Denzin GmbH - Tierkörperbeseitigung
Telefon 02162 - 30044