Kontrolle der landwirtschaftlichen Erzeugerbetriebe
Kontrolle der landwirtschaftlichen Erzeugerbetriebe
EU lässt landwirtschaftliche Erzeugerbetriebe überprüfen (Cross Compliance)
Seit dem Jahr 2005 wird die Gewährung von Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe unter anderem auch an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz geknüpft (Verordnung EG Nr. 1782/2003).
Die Einhaltung dieser Verpflichtungen wird durch das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz bei einem bestimmten Prozentsatz der landwirtschaftlichen Betriebe vor Ort kontrolliert. Alle festgestellten Verstöße gegen Cross Compliance relevante Vorschriften führen zu einer Kürzung der Direktzahlungen.