Kontrolle der landwirtschaftlichen Erzeugerbetriebe

Kontrolle der landwirtschaftlichen Erzeugerbetriebe

EU lässt landwirtschaftliche Erzeugerbetriebe überprüfen (Cross Compliance)

Seit dem Jahr 2005 wird die Gewährung von Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe unter anderem auch an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz geknüpft (Verordnung EG Nr. 1782/2003).

Die Einhaltung dieser Verpflichtungen wird durch das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz bei einem bestimmten Prozentsatz der landwirtschaftlichen Betriebe vor Ort kontrolliert. Alle festgestellten Verstöße gegen Cross Compliance relevante Vorschriften führen zu einer Kürzung der Direktzahlungen.

Die amtlichen Tierärzte sind in diesem Rahmen zuständig für die Vor-Ort-Kontrollen in folgenden Bereichen:

  • Regelungen und Vorschriften zur Tierkennzeichnung
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit
  • Tiergesundheit
  • Tierschutz

Die Betriebskontrollen finden in der Regel unangekündigt statt. Sie umfassen u.a.:

  • eine Begehung der Betriebsstätte(n)
  • in Augenscheinnahme der im Betrieb gehaltenen landwirtschaftlichen Nutztiere
  • die Kontrolle der aktuellen und vollständig geführten Tierbestandsregister

sowie die Überprüfung der

  • Unterlagen des Tierbestandes
  • Lebensmittel- sowie Futtermittelsicherheit (soweit Cross Compliance relevant)
  • Arzneimittelabgabe- und anwendebelege
  • der Bestandsbücher über die Anwendung von Arzneimitteln bei Tieren
  • Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln und Futtermitteln durch geordnete Ablage von Lieferscheinen, Rechnungen, Abgabebelegen oder Abrechnungen

Wir beraten Sie gerne

  • Landeshauptstadt Düsseldorf
    Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz

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