Auszug aus dem Tarif zur Entgeltordnung des Großmarktes und der Wochenmärkte der Landeshauptstadt Düsseldorf

 
Redaktioneller Stand: März 2021
  Gegenstand des Entgelts je

Engelt

EUR

1. Großmarkt    
1.1 Überlassung von    
1.1.1 Verkaufs- und Lagerräumen m2/Monat 11,73
1.1.2 Lagerräumen im Keller m2/Monat 4,91
1.1.3 Kühlräumen/Reifereien m2/Monat 15,24
1.1.4 Büro- und Sozialräumen m2/Monat 10,60
1.1.5 Rampen m2/Monat 4,46
1.2 Beseitigung von Marktabfällen
und Verpackungen bei Anlieferung an der Sammelstelle
1000 kg 214,94
1.3 Benutzung des Großmarktgeländes durch    
1.3.1 Fahrzeuge der Stand- und Rauminhabe*innen und deren Personal sowie der Kundinnen und Kunden    
1.3.1.1 PKW/Kombi im Freigelände einmalig 1,50
1.3.1.2 PKW/Kombi im Freigelände Fahrzeug/Monat 15,00
1.3.1.3 PKW/Kombi in den Tiefgaragen Fahrzeug/Monat 30,00
1.3.1.4 LKW einmalig 3,00
1.3.1.5 LKW Fahrzeug/Monat 30,00
1.3.1.6 LKW mit Anhänger oder Sattelschlepper Fahrzeug/Monat 40,00
1.3.1.7 Gabelstapler Fahrzeug/Monat 7,50
1.3.2 Anlieferfahrzeuge    
1.3.2.1 LKW einmalige Einfahrt 5,00
1.3.2.2 LKW Fahrzeug/Monat 60,00
1.3.2.3 LKW mit Anhänger oder Sattelschlepper einmalige Einfahrt 7,50
1.3.2.4 LKW mit Anhänger oder Sattelschlepper Fahrzeug/Monat 100,00
2. Wochenmärkte    
2.1 Benutzung von Verkauksflächen    
2.1.1 auf Wochenmärkten, die nicht werktäglich veranstaltet werden lfdm/ Marktveranst. 1,70
2.1.2 auf Wochenmärkten, die werktäglich veranstaltet werden lfdm/ Marktveranst. 1,30
2.1.3 durch Imbissstände, lfdm/ Marktveranst. 5,00
2.2 Abstellen von Marktfahrzeugen außerhalb der Marktzeit lfdm/ Marktfahrzeug/ Monat 6,80