Hintergrund ist, dass die heimischen Kröten-, Frosch-, und Molcharten zum Laichen immer die gleichen Gewässer aufsuchen - nämlich die, in denen sie aufgewachsen sind. Die zu den Laichplätzen strebenden Tiere benutzen dabei traditionelle Wanderwege. Sie sind besonders in den Dämmerungs- und Nachtstunden stark frequentiert. Die Sicherung dieser Laichwanderwege ist eine wesentliche Aufgabe des Amphibienschutzes.
Nicht an allen Stellen können diese Wanderwege durch Sperrungen gesichert werden. Wo eine Straßensperrung nicht möglich ist, werden deshalb von der Landschaftspflegestation Hexhof Amphibienschutzzäune errichtet. Entlang der grünen, kniehohen Zäune sind alle 10 Meter Fangeimer im Boden eingelassen, die mehrmals täglich kontrolliert werden. Die so eingefangenen Amphibien werden von den Helfern sicher auf der gegenüberliegenden Straßenseite abgesetzt, damit sie ihre Wanderung fortsetzen können. Allein an den Fangzäunen Am Bauenhaus im Bereich Aaper Wald, konnten seit 1987 jährlich zwischen 566 und 4617 Amphibien – davon ein Großteil Erdkröten – gerettet werden. Seit einigen jahren werden auch Fangzäune in Himmelgeist aufgestellt, die von freiwilligen helfern betreut werden. An vielen Stellen wird zudem stadtweit durch Hinweisschilder auf die Amphibienwanderung hingewiesen.
Ganzjährig werden für den Schutz der Kröten, Frösche und Molche Gewässer unterhalten und Ersatzlaichplätze geschaffen.
Die Lurche setzen ihren Laich im Wasser flacher Teiche, Tümpel und Gräben ab. Nach einiger Zeit schlüpfen daraus kiemenatmende Kaulquappen, die bis zur Umwandlung im Wasser leben. Danach verlassen sie als Jungtiere ihre Geburtsstätte und führen im Sommer ein verborgenes Landleben, wo sie sich von Insekten, Schnecken, Würmern und Spinnen ernähren.
Spaziergänger in Wald und Flur werden gebeten laichende Tiere nicht zu fangen. Das Landschaftsgesetz verbietet es, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen, sie ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder gar zu töten. Diese Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbußen geahndet werden.