Der Landschaftsplan

Der Landschaftsplan

Der Landschaftsplan ist ein im Bundesnaturschutzgesetz und Landesnaturschutzgesetz NRW vorgesehener Plan, in dem auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte die örtlichen Ziele des Naturschutzes und die Maßnahmen zur Pflege der Landschaft dargestellt und rechtsverbindlich festgesetzt werden. Sein Geltungsbereich ist auf den Außenbereich beschränkt, um nicht mit anderen flächenhaften Satzungen (Bebauungsplänen) zu kollidieren.  Der Landschaftssplan für Düsseldorf ist seit dem 10. November 1997 rechtskräftig und wurde mit der 4. Änderung das erste Mal vollständig überarbeitet.

Über den Landschaftsplan werden mit textlichen Regelungen und entsprechenden Plandarstellungen die Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und Naturdenkmale ausgewiesen. Darüber hinaus setzt er Zweckbestimmungen für Brachflächen fest (z.B. natürliche Entwicklung) und nimmt Einfluss auf die forstliche Bewirtschaftung (Kahlschlagsbegrenzungen, Baumartenauswahl). Er enthält schließlich einen Katalog von Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen, wie zum Beispiel die Anlage, Wiederherstellung oder Pflege naturnaher Lebensräume, die Anpflanzung von Feldgehölzen, Baumreihen, Alleen, Pflegemaßnahmen und auch die Ausstattung der Landschaft mit Wanderwegen.

Der Geltungsbereich des Landschaftsplans umfasst etwa 101 Quadratkilometer (zum Vergleich: Stadtgebiet gesamt 217 Quadratkilometer). Aufgrund der baulichen Entwicklung der letzten zehn Jahre ist etwa ein Quadratkilometer des Plangebietes entfallen. Die Schutzgebietsausweisungen sind erfreulicherweise angestiegen: Naturschutzgebiete nehmen mit circa zehn Quadratkilometern immerhin knapp fünf Prozent des Stadtgebietes ein, Landschaftsschutzgebiete mit annähernd 75 Quadratkilometern etwa 35 Prozent. Forstliche Festsetzungen erstrecken sich über circa 25 Quadratkilometer.

Satzung des Landschaftsplanes der Landeshauptstadt Düsseldorf

Änderungsverfahren und Beteiligung der Öffentlichkeit

Änderungsverfahren und Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Landschaftsplanung ist keine starre Planung, sondern unterliegt dem ständigen Wandel. Die Veränderung des Klimas, die Veränderung der Landnutzung, bauliche Erschließung von Landschaftsräumen oder gesetzliche Vorgaben machen es notwendig, den Landschaftsplan stets zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren. Die Landschaftsplanung hat dazu neben ihrer ursprünglichen Funktion zum Schutz und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, auch die Funktion, die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Raum möglichst ökologisch verträglich mitzugestalten.

Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist bei der Änderung eines Landschaftsplanes sehr wichtig für seinen Erfolg. Neue, bürgernahe Ideen können in das Verfahren eingebracht werden. Das wirkt sich positiv auf die Qualität des Planes und damit auf die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger aus, die im Planungsraum wohnen oder sich dort erholen.

In der Landeshauptstadt Düsseldorf gibt die die im Folgenden aufgeführten Änderungen des Landschaftsplanes.

Landschaftsplanänderungsverfahren

Naturschutzverordnungen der Bezirksregierung Düsseldorf

Kontakt

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    oder 0211 - 8994815
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    Freitag
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