Freigabe verkaufsoffener Sonntagnachmittage - Landeshauptstadt Düsseldorf

Freigabe verkaufsoffener Sonntagnachmittage

Freigabe verkaufsoffener Sonntagnachmittage

An den nachfolgend aufgeführten Sonntagen dürfen in den per Ordnungsbehördlicher Verordnung festgelegten räumlichen Bereichen Verkaufsstellen abweichend von § 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

Termine für 2025

Wann?

Wo?

06.04.2025 Im Stadtteil Eller beschränkt auf den aus dem Lageplan ersichtlichen räumlichen Bereich. (Ostermarkt)
11.05.2025 In den Stadtteilen Benrath beschränkt auf die Verkaufsstellen auf dem Marktplatz, Hauptstraße, Görresstraße, Cäcilienstraße, Börchemstraße, Friedhofsstraße, Sistenichstraße und Heubesstraße (Maimarkt)
24.08.2025 Im Stadtteil Oberkassel beschränkt auf den aus dem Lageplan ersichtlichen räumlichen Bereich in Zusammenhang mit dem Luegalleefest.
14.09.2025 Im Stadtteil Eller im Zusammenhang mit dem Gumbertstraßenfest und im Stadtteil Kaiserswerth im Zusammenhang mit der Veranstaltung "Kartoffelfest" beschränkt auf den Lageplan.
28.09.2025 Im Stadtteil Pempelfort in Zusammenhang amit dem Nordstraßenfest beschränkt auf den Lageplan.
07.12.2025 Im Stadtteil Benrath beschränkt auf die Verkaufsstellen auf dem Marktplatz, Hauptstraße, Görresstraße, Cäcilienstraße, Börchemstraße, Friedhofstraße, Sistenichstraße und Heubesstraße und in den Stadtteilen Eller, Kaiserswerth, Oberkassel, und Pempelfort in Zusammenhang mit den örtlichen Weihnachtsmärkten beschränkt auf die jeweiligen Lagepläne EllerKaiserswerth, Oberkassel und Pempelfort.

 

Die Bekanntmachung erfolgte am 24.03.2025 im Düsseldorfer Amtsblatt.