Überwachung der Preisangaben
Überwachung der Preisangaben
Gewerbsmäßige Anbieter von Waren oder Dienstleistungen sind nach der Preisangabenverordnung verpflichtet, die Endpreise einschließlich aller anfallenden Preisbestandteile anzugeben. Nach dem Prinzip der Preisklarheit und Preiswahrheit ist der Preis so kenntlich zu machen, dass der Verbraucher ohne zusätzlichen Aufwand erkennen kann, wie hoch das für die angebotene Ware bzw. Dienstleistung zu entrichtende Entgelt ist. Für die Ahndung von Verstößen gegen die Preisangabenverordnung ist das Ordnungsamt zuständig. Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat eine informative Seite gestaltet, der Sie bei Bedarf alle Einzelheiten und auch Ausnahmen entnehmen können.