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Untersuchungspflichtige Großanlagen zur Trinkwassererwärmung

Untersuchungspflichtige Großanlagen zur Trinkwassererwärmung

Wenn Sie ein Gebäude mit zentraler Warmwasserversorgung betreiben, sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, das Warmwasser regelmäßig auf Legionellen untersuchen zu lassen. Diese Pflicht ergibt sich aus der Trinkwasserverordnung. Auf dieser Seite erfahren Sie, ob Ihre Anlage betroffen ist, wie die Untersuchung abläuft und was Sie bei einem auffälligen Befund tun müssen.

Ist Ihre Anlage untersuchungspflichtig?

Ihre Anlage ist untersuchungspflichtig, wenn alle drei Punkte zutreffen:

  • Sie stellen das Wasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit bereit.
  • Im Gebäude gibt es Duschen.
  • Das Warmwasser wird zentral in einer Großanlage erwärmt.

Als Großanlage gilt Ihre Anlage, wenn einer dieser Werte überschritten wird:

  • Der Warmwasserspeicher fasst mehr als 400 Liter, oder
  • die Leitung zwischen Erwärmer und der am weitesten entfernten Zapfstelle enthält mehr als 3 Liter Wasser.

Wenn Sie unsicher sind, welche Art von Anlage Sie haben, fragen Sie zum Beispiel Ihren Installationsbetrieb für Gas und Wasser.

Welche Anlagen müssen nicht untersucht werden?

  • dezentrale Erwärmer wie elektrische Durchlauferhitzer oder Gas-Durchlauferhitzer
  • zentrale Kleinanlagen, die die oben genannten Werte (400 Liter/3 Liter) nicht erreichen
  • Ein- und Zweifamilienhäuser

Wie oft müssen Sie die Anlage untersuchen lassen?

  • jährlich bei öffentlicher Tätigkeit – zum Beispiel in Krankenhäusern, Seniorenheimen, Hotels, Schulen und Kitas
  • alle drei Jahre bei gewerblicher Tätigkeit – zum Beispiel bei der Vermietung von Wohnraum oder Gewerbeimmobilien

Nutzen Sie eine Gewerbeimmobilie selbst und vermieten sie nicht – etwa eine eigene Autowerkstatt –, besteht keine Untersuchungspflicht.

Ausführliche Erläuterungen, welche Objekte betroffen sind, finden Sie in den Ausführungen des Bundesministeriums für Gesundheit.

Legionellenuntersuchungen

So läuft die Legionellenuntersuchung ab

Proben und Untersuchungen auf Legionellen dürfen nur Labore durchführen, die nach der Trinkwasserverordnung akkreditiert sind. Eine Liste der akkreditierten Trinkwasserlabore in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (­LANUK).

Für aussagekräftige Wasserproben müssen geeignete Probenahmestellen vorhanden sein, die sich fachgerecht desinfizieren lassen – in der Regel durch Abflammen der Armatur mit einem Gasbrenner. In Wohnungen können die Proben beispielsweise direkt am Wasserhahn entnommen werden. Am Ausgang des Warmwasserspeichers oder -erwärmers und am Rücklauf der Zirkulation müssen Sie Probenahmestellen einrichten, falls dort noch keine vorhanden sind.

Beachten Sie bei der Auswahl der Probenahmestellen die Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA).

Warum zu viele Legionellen gefährlich sind

Legionellen sind Bakterien, die natürlicherweise in geringen Mengen in Gewässern und damit auch im Trinkwasser vorkommen. In dieser Menge sind sie in der Regel unbedenklich. Vermehren sie sich stark – etwa in einer unsachgemäß betriebenen Warmwasseranlage – können sie die Gesundheit gefährden. Gefährlich wird es, wenn legionellenhaltiges Wasser als feiner Sprühnebel eingeatmet wird und die Bakterien so in die Lunge gelangen. Ist das Warmwassersystem befallen, ist deshalb das Duschen der Hauptübertragungsweg für Legionellen. Eine Erkrankung ist nicht zwingend, lässt sich aber nicht ausschließen. Besonders gefährdet sind Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder bestimmten Vorerkrankungen. Eine Infektion kann zwei Krankheitsbilder auslösen:

  • Das häufigere, meist milde Pontiac-Fiber ähnelt einem grippalen Infekt und klingt in der Regel nach wenigen Tagen ab.
  • Die seltene Legionärskrankheit ist eine Lungenentzündung. Sie kann schwer und ohne ärztliche Behandlung sogar tödlich verlaufen.

Der technische Maßnahmenwert für Legionellen liegt bei 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) pro 100 ml Wasser. Wird er erreicht, geht die Trinkwasserverordnung von einer vermeidbaren Gesundheitsgefahr aus – dann müssen Sie die Anlage überprüfen und das Risiko abschätzen.

Was Sie beim Erreichen des Maßnahmenwerts tun müssen

Wird der technische Maßnahmenwert erreicht, müssen Sie als Betreiber*in sofort selbst handeln  – ohne dass das Gesundheitsamt Sie dazu auffordert.

Die Trinkwasserverordnung verpflichtet Sie, unverzüglich diese Schritte einzuleiten:

  • Informieren Sie das Gesundheitsamt über das Erreichen oder Überschreiten des technischen Maßnahmenwerts und über alle Maßnahmen die Sie ergreifen.
  • Klären Sie die Ursache auf. Dazu gehören eine Ortsbesichtigung der Anlage und eine Prüfung auf Mängel in Aufbau und Betrieb (Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik).
  • Erstellen Sie auf dieser Grundlage eine Risikoabschätzung.
  • Führen Sie die Maßnahmen durch, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Schutz der Gesundheit nötig sind.
  • Informieren Sie die betroffenen Bewohner*innen und Nutzer*innen unverzüglich über mögliche Einschränkungen bei der Nutzung des Trinkwassers.

Beachten Sie dabei die Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA).

So beugen Sie erhöhten Legionellenwerten vor

Der beste Schutz ist ein fachgerecht betriebenes Warmwassersystem. Achten Sie auf folgende Punkte:

  • Temperatur halten: Das Wasser im Erwärmer sollte dauerhaft mindestens 60 °C haben. Im gesamten System sollte der Wärmeverlust nicht mehr als 5 °C betragen.
  • Gut dämmen: Dämmen Sie die Leitungen fachgerecht und betreiben Sie dauerhaft eine ausreichend dimensionierten Zirkulationspumpe.
  • Hydraulik abgleichen: Gleichen Sie das Zirkulationssystem ab, damit alle Leitungen gleichmäßig durchströmt werden.
  • Speicher richtig dimensionieren: Passen Sie die Speichergröße an den tatsächlichen Warmwasserverbrauch an, anstatt sie zu überdimensionieren.
  • Stillstand vermeiden: Entfernen Sie nicht genutzte Leitungen, in denen Wasser sehr lange steht.
  • Regelmäßig warten: Erneuern Sie defekte Anlagenteile und Leitungen.

Weitere wichtige Hinweise für einen sicheren hygienischen Betrieb Ihrer Trinkwassererwärmungsanlage finden Sie hier.

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