Blei im Trinkwasser - Landeshauptstadt Düsseldorf

Blei im Trinkwasser

Blei im Trinkwasser

Der aktuelle Grenzwert für Blei von 0,010 mg/l gilt noch bis zum Ablauf des 11.01.2028. Ab dem 12.01.2028 gilt der neue Grenzwert von 0,0050 mg/l. Der Betreiber einer im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit genutzten Trinkwasserinstallation ist verpflichtet, die Verbraucherinnen und Verbraucher darüber zu informieren, wenn in der Trinkwasserinstallation nach seiner Kenntnis Bleirohre vorhanden sind. Die Trinkwasserverordnung sieht die Entfernung oder Stilllegung von Trinkwasserleitungen oder Teilstücken aus Blei bis zum Ablauf des 12.01.2026 vor. Möglichkeiten zur Fristverlängerung lassen sich § 17 Trinkwasserverordnung entnehmen.

Laut Definition der Trinkwasserverordnung zählen zu den gewerblichen Tätigkeiten zum Beispiel die Vermietung von Wohnraum oder von gewerblich genutzten Immobilien. Eine öffentliche Tätigkeit liegt beispielsweise bei Krankenhäusern, Seniorenheimen, Hotels, Schulen und Kindertagesstätten vor.

Der Grenzwert der Trinkwasserverordnung für Blei kann in der Regel nicht eingehalten werden, wenn in der Trinkwasserinstallation Bleirohre vorhanden sind. Sollten, gegebenenfalls auch nur in Teilbereichen, noch Bleirohre verbaut sein, so ist grundsätzlich der Austausch dieser Rohre durch trinkwassergeeignete Materialien (zum Beispiel Edelstahl) zu empfehlen.

Die Aufnahme erhöhter Bleikonzentrationen über einen längeren Zeitraum sollte vermieden werden, da sie zu Gesundheitsschäden führen kann. Insbesondere bei Ungeborenen, Säuglingen und Kindern kann die vermehrte Aufnahme von Blei zum Beispiel zu Schädigungen des Nervensystems führen oder die Blutbildung beeinträchtigen. Das Umweltbundesamt empfiehlt, dass – selbst bei Einhaltung des Blei-Grenzwerts von 0,01 mg/l – Säuglinge grundsätzlich nicht mit Trinkwasser versorgt werden sollten, das durch Bleileitungen geflossen ist.

In Deutschland werden Bleirohre in der Trinkwasserversorgung grundsätzlich seit 1973 nicht mehr verwendet. Aber auch in Häusern älteren Baujahres wurden in der hiesigen Region überwiegend andere Leitungswerkstoffe als Blei eingebaut.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob in Ihrer Trinkwasserinstallation Bleileitungen vorhanden sind, können Sie zum Beispiel einen Gas- und Wasserinstallateur zu Rate ziehen, der zumindest für die frei sichtbaren Leitungsabschnitte unmittelbar hinter dem Trinkwasserhausanschluss eine entsprechende Auskunft geben kann.

Bei dem Vorhandensein von Bleirohren beziehungsweise einem diesbezüglichen Verdacht kann eine Trinkwasseruntersuchung Aufschluss über eine mögliche Grenzwertüberschreitung für Blei geben. Der Bleigehalt wird durch eine gestaffelte Stagnationsbeprobung nachgewiesen. Hierzu sollten Sie für die Beprobung und Untersuchung des Trinkwassers ein Labor beauftragen, dass über eine Akkreditierung gemäß Trinkwasserverordnung verfügt.

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