Entgeltordnung des Garten-, Friedhof-, und Forstamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf

vom 10. Dezember 2015

 
Düsseldorfer Amtsblatt Nummer 51 / 52 vom 19.12.2015
Redaktioneller Stand: Dezember 2023

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 10.12.2015 aufgrund des § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) folgende Entgeltordnung beschlossen:

(zuletzt geändert durch Beschluss vom 09.11.2023 (https://www.duesseldorf.de/bekanntmachungen.html veröffentlicht am 16.12.2023 - Nachrichtlich Düsseldorfer Amtsblatt Nr. 50 vom 16.12.2023); In-Kraft-Treten: 01.01.2024)

Entgeltordnung des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes
Gültig ab 01.01.2024


Nr.
 

Leistungen
 

Entgelte EUR
2023
1 Stundensätze Löhne  
     
1.1 Gärtner, Arbeiter 51,43
1.2 Gärtner, Arbeiter, inklusive 19% Umsatzsteuer 61,20
1.3 Meister 59,70
1.4 Meister, inklusive 19% Umsatzsteuer 71,04
1.5 Ingenieurleistungen 76,32
1.6 Ingenieurleistungen, inklusive 19% Umsatzsteuer 90,82
1.7 Werkstattstunden 77,11
1.8 Werkstattstunden, inklusive 19% Umsatzsteuer 91,76
     
2. Stundensätze Fahrzeuge  
2.1 PKW 10,22
2.2 PKW, inklusive 19% Umsatzsteuer 12,16
2.3 Kleinlastwagen, Lieferwagen, bis 3,5 t zul. Gew. 18,19
2.4 Kleinlastwagen, Lieferwagen, bis 3,5 t zul. Gew., inklusive 19% Umsatzsteuer 21,65
2.5 LKW ab 3,5 t zul. Gew. 44,62
2.6 LKW ab 3,5 t zul. Gew., inklusive 19% Umsatzsteuer 53,10
2.7 Spezialfahrzeuge Hubsteiger, Gabelstapler, Radlader etc. 50,81
2.8 Spezialfahrzeuge Hubsteiger, Gabelstapler, Radlader etc., inklusive 19% Umsatzsteuer 60,46
     
3. Floristik-, Dekorationsleistungen  
3.1 Trauerkranz 153,55
3.2 Trauerkranz, inklusive 19% Umsatzsteuer 182,72
3.3 Verleih von Bänken inkl. Transport, täglich 31,04
3.4 Verleih von Bänken inkl. Transport, täglich, inklusive 19% Umsatzsteuer 36,94
3.5 Blumengestecke nach Aufwand
3.6 Blumengestecke, inklusive 19% Umsatzsteuer nach Aufwand
     
4. Abräumen und Herrichten von Gräbern und sonstige Entgelte im Friedhofsbereich  
4.1 Einzelgrab abräumen  
4.1.1 Sarg 92,00
4.1.2 Sarg, inklusive 19% Umsatzsteuer 109,48
4.1.3 Urne 41,00
4.1.4 Urne, inklusive 19% Umsatzsteuer 48,79
     
4.2 Wahlgrab 1. Stelle abräumen  
4.2.1 Sarg 169,00
4.2.2 Sarg, inklusive 19% Umsatzsteuer 201,11
4.2.3 Urne 92,00
4.2.4 Urne, inklusive 19% Umsatzsteuer 109,48
4.2.5 Wahlgrab weitere Stellen abräumen 58,00
4.2.6 Wahlgrab weitere Stellen abräumen, inklusive 19% Umsatzsteuer 69,02
4.2.7 Entfernen eines Fundamentes 59,00
4.2.8 Entfernen eines Fundamentes, inklusive 19% Umsatzsteuer 70,21
4.2.9 Zuschlag für Abräumen übergroßer Grabmale nach Aufwand
4.2.10 Zuschlag für Abräumen übergroßer Grabmale, inklusive 19% Umsatzsteuer nach Aufwand
     
4.3 Raseneinsaat  
4.3.1 Einzelgrabstelle Sarg 17,00
4.3.2 Einzelgrabstelle Sarg, inklusive 19% Umsatzsteuer 20,23
4.3.3 Wahlgrabstelle Sarg 32,00
4.3.4 Wahlgrabstelle Sarg, inklusive 19% Umsatzsteuer 38,08
4.3.5 Wahlgrabstelle 1. Größe/Sonderlage 39,00
4.3.6 Wahlgrabstelle 1. Größe/Sonderlage, inklusive 19% Umsatzsteuer 46,41
4.3.7 Urnengrab 13,00
4.3.8 Urnengrab, inklusive 19% Umsatzsteuer 15,47
     
4.4 sonstige Entgelte  
4.4.1 Beschriftung der Gedenksteine an Rasengräbern, inklusive 19% Umsatzsteuer 12,55
4.4.2 Grabaushub auf dem jüdischen Friedhof, inklusive 19% Umsatzsteuer 249,46
4.4.3 Neue Zulassung von Friedhofsgewerbe, inklusive 19% Umsatzsteuer 95,20
4.4.4 Verlängerung Zulassung Friedhofsgewerbe, inklusive 19% Umsatzsteuer 17,85
4.4.5 Arbeitserlaubnis Mitarbeiter Friedhofsgewerbe, inklusive 19% Umsatzsteuer 17,85
4.4.6 Beschriftung von Urnenkammern (inkl. einem Textfeld und Montage), je Beauftragung, inklusive 19% Umsatzsteuer 118,81
4.4.7 Weiteres Textfeld zur Beschriftung von Urnenkammer innerhalb einer Beauftragung, inklusive 19% Umsatzsteuer 5,95
     
5. Nutzung von Flächen und Einrichtungen des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes  
5.1 Baustelleneinrichtungsflächen (z. B. Baustofflagerungen, Abstellen von Baumaschinen, Aufstellung von Bauzäunen, Gerüsten und Containern, Tagesunterkünften, Bau- und Arbeitswagen, Baugeräten, Absperrungen von Arbeitsbereichen des Hoch- und Tiefbaus) je angefangener m2  
5.1.1 monatlich 7,00
5.1.2 nach Ablauf von 6 Monaten 11,00
5.1.3 nach Ablauf von 12 Monaten 18,00
5.1.4 nach Ablauf von 18 Monaten 23,00
5.1.5 Büro- und Verkaufscontainer in Zusammenhang mit Ladenumbauarbeiten, monatlich je angefangener m2 beanspruchter Fläche 8,60
5.1.6 nach Ablauf von 6 Monaten 10,20
     
5.2 Tribünen, Podien, Bühnen, Zelte und ähnliche Aufbauten sowie Tische und Sitzgelegenheiten im Rahmen von Veranstaltungen je angefangener m2 beanspruchter Fläche  
5.2.1 Täglich, je m2 2,40
5.2.2 Mindestentgelt je Erlaubnis 240,00
     
5.3 Tische und Sitzgelegenheiten, die zu gewerblichen Zwecken (Außengastronomie, Sommerterassen, Biergärten, Bewirtung u. ä.) aufgestellt werden  
5.3.1 je angefangener m2 beanspruchter Fläche, jährlich 81,60
5.3.2 je angefangener m2 beanspruchter Fläche in der Hauptsaison (März bis Oktober), monatlich 9,70
5.3.3 je angefangener m2 beanspruchter Fläche in der Nebensaison (November bis Februar), monatlich 4,10
5.3.4 Mindestentgelt 195,00
     
5.4 Schützenfeste  
  für die Dauer der Veranstaltung 362,00
     
5.5 Verkaufsstellen zum Verkauf von Grabschmuck an Allerheiligen und Weihnachtsbäumen  
5.5.1 je angefangener m2 beanspruchter Fläche für die gesamte Nutzungsdauer 14,80
5.5.2 Mindestentgelt 222,75
     
5.6 Vorübergehend aufgestellte Werbeanlagen/- träger  
5.6.1 je angefangener m2 Ansichtsfläche, täglich 1,20
5.6.2 Mindestentgelt 240,00
     
5.7 Abstellen/Durchfahren von Kraftfahrzeugen  
  Pro Kfz täglich, inklusive 19% Umsatzsteuer 34,27
     
5.8 Zirkusgastspiele  
5.8.1 Großzirkusse, täglich 507,00
5.8.2 Kleinzirkusse, täglich 44,20
     
5.9 Nachbarschaftsfeste  
  täglich 48,40
     
5.10 Sonstige Veranstaltungen  
  täglich, höchstens 120,80
     
5.11 Film-, Fernseh- und Fotoaufnahmen gewerblicher Art  
5.11.1  täglich, mindestens 55,70
5.11.2  täglich, höchstens 6.030,00
     
5.12 Gegenstände aller Art, die sich länger als 24 Stunden auf einer Grünfläche befinden und nicht unter eine andere Ziffer fallen  
5.12.1 je angefangener m2 beanspruchter Fläche, täglich 1,50
5.12.2 Mindestentgelt 63,60
     
5.13 Trödelmarkt  
  je m2 / Veranstaltung 2,90 bis 5,25
     
5.14 Gewerbliche Sport- und Freizeitangebote (nach Einzelfallprüfung)  
5.14.1 täglich, mindestens 30,00
5.14.2 täglich, mindestens, inklusive 19% Umsatzsteuer 35,70
5.14.3 täglich, höchstens 150,00
5.14.4 täglich, höchstens, inklusive 19% Umsatzsteuer 178,50
     
5.15 Verkauf von Speiseeis im Rahmen des ambulanten Straßenhandels  
5.15.1 je angefangener m2 beanspruchter Fläche monatlich 46,75
     
5.16 Entschädigung für die Regenerierungszeit der genutzten Grünfläche (Nutzungsausfall) sowie Kaution zum Schutz von Forderungsausfällen im Rahmen der Nutzung der Ziffern 5.1 bis 5.14.  
5.16.1 je m2 pro Monat (maximal 3 Monate) 0,75
5.16.2 Kaution, je m2, höchstens 17,60
     
5.17 Nutzung von Freiflächen  
5.17.1 Tierhaltung gewerblich je m2 / Jahr Bewertung durch Amt 62 im Einzelfall bzw. alternativ Berechnung analog der Pachtpreisliste Amt 62 in der gültigen Fassung
5.17.2 Tierhaltung nicht gewerblich je m2 / Jahr Bewertung durch Amt 62 im Einzelfall bzw. alternativ Berechnung analog der Pachtpreisliste Amt 62 in der gültigen Fassung
5.17.3 Erwerbsgärtnerische Flächen, Freilandgemüseanbau, Obstanbau je m2 / Jahr Bewertung durch Amt 62 im Einzelfall bzw. alternativ Berechnung analog der Pachtpreisliste Amt 62 in der gültigen Fassung
     
5.18 Steinmetzbetriebe  
5.18.1 Verkaufs- und Ausstellungsflächen je m2 /Monat Bewertung durch Amt 62 im Einzelfall bzw. alternativ Berechnung analog der Pachtpreisliste Amt 62 in der gültigen Fassung
     
5.19 Friedhofsgärtnereien  
5.19.1 Verkaufs- und Ausstellungsflächen je m2 /Monat Bewertung durch Amt 62 im Einzelfall bzw. alternativ Berechnung analog der Pachtpreisliste Amt 62 in der gültigen Fassung
     
5.20 Grabelandflächen, Haus- und Ziergärten  
5.20.1 je m2 /Jahr Bewertung durch Amt 62 im Einzelfall bzw. alternativ Berechnung analog der Pachtpreisliste Amt 62 in der gültigen Fassung
     
5.21 Begleitende Maßnahmen im Rahmen erforderlicher Wiederherstellungsarbeiten nach Flächennutzungen durch Dritte  
  Erfassung wiederherzustellender Flächen einschließlich Aufmaß, Angebotseinholung von Fachfirmen sowie deren Prüfung, -alternativ Kostenermittlung bei Eigenleistung durch Amt 68-, Einweisung des Personals auch bei Schadenbeseitigung durch eigene Arbeitskräfte, Kontrolle und Abnahme der Arbeiten 158,00
     
Index Vertragsanpassung  
  Verträge, welche nach den Punkten 5.17 bis einschließlich 5.20 dieser Entgeltordnung abgeschlossen werden und über eine Indexklausel (Verbraucherpreisindex) verfügen, sind regelmäßig gemäß dem jeweils aktuellen, vom Statistischen Bundesamt erstellten, Verbraucherpreisindex (Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte) anzupassen. Die Anpassung ist spätestens vier Jahre nach Vertragsabschluss oder der letzten Anpassung zu prüfen.  
     
BP Bearbeitungspauschalen  
  Die Höhe der neben dem Entgelt zu entrichtenden Bearbeitungspauschale variiert in Abhängigkeit des Aufwandes. Für die unter Punkt 5.1 bis 5.15 genannten Entgelte ist je abgeschlossener Nutzungsvereinbarung (unabhängig von einer möglichen Entgeltbefreiung oder -reduzierung) folgende Bearbeitungspauschale zu zahlen: 0,00 bis 108,50
  Flächennutzung bis zu 24 Stunden 27,50
  Flächennutzung bis zu 48 Stunden 53,50
  Flächennutzung über 48 Stunden 81,00
  Erforderliche Ortsbesichtigungen im Rahmen der Flächennutzung durch das Fachamt Obengenannte Bearbeitungs-
pauschale zuzüglich 27,50 Euro
     
BF Entgeltbefreiung/Entgeltreduzierung  
  Von der Entrichtung der unter Punkt 5.1 bis 5.15 aufgelisteten Entgelte sind befreit:
- Politische Parteien
- Kirchen- und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
- Heimat- und jugendpflegerische Organisationen sowie kulturelle Einrichtungen soweit es sich um Nutzungen handelt, die ausschließlich gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken oder dem Breitensport dienen und bei denen weder Eintrittsgelder erhoben, noch Teilnahmegebühren o. ä. gefordert werden.

Die Bearbeitungspauschale ist unabhängig von der oben angeführten Befreiung bei jeder genehmigten Nutzung zu zahlen.

Jeder Antrag wird als Einzelfall geprüft. Von dieser Entgeltordnung kann im Rahmen der Unterschriftsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf abgewichen werden.
 
     
KGA Nutzung städtischer Kleingartenanlagen  
  Die Pachtberechnung für die Nutzung städtischer Kleingartenflächen sowie die Erhebung von Entgelten
für zulässig dauerhaft bewohnte Gartenlauben und den Betrieb gastronomischer Einrichtungen wird
gemäß Bundeskleingartengesetz sowie dem Generalpachtvertrag zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf und dem Stadtverband Düsseldorf der Kleingärtner e.V. auf gesetzlicher und vertraglicher Grundlage unmittelbar zwischen den Vertragspartnern außerhalb dieser Entgeltordnung vorgenommen.