Satzung zum Schutz des Hofgartens
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Düsseldorfer Amtsblatt Nummer 12 vom 23.03.1963 |
Redaktioneller Stand: Oktober 1998 |
Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. Oktober 1952 (GV NW S. 167/SGV NW 2020) und des § 18a (jetzt: § 24) der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 9. März 1953 (Düsseldorfer Amtsblatt Nr. 12 vom 31. März 1953) in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf am 28. Februar 1963 folgende Satzung erlassen:
§ 1
Die durch den Durchführungsplan Nr. 5477/92 und 5477/93 für das Gebiet "Hofgarten" bezüglich der Fluchtlinien, Freiflächengrenzen und der Nutzungsart festgelegten Flächen sind in den wesentlichen Gestaltungsarten ihrer Schöpfer Nicolas de Pigage und Maximilian Friedrich Weyhe zu erneuern und zu erhalten.
§ 2
Als wesentliche Gestaltungsarten im Sinne des § 1 gelten
- im Gebiet östlich der Hofgartenstraße die Hauptalleen, das in deren Achse als Blickpunkt gelegte Wasserbecken "Großer Weiher", jetzt "Gröne Jong" genannt, und der als südliche Grenze gestaltete Düsselkanal gemäß den Plänen von Nicolas de Pigage aus den Jahren 1775/1776;
die landschaftliche Anlage zwischen Jägerhof- und Seufzerallee gemäß dem Veränderungsplan von Maximilian Friedrich Weyhe aus dem Jahre 1809 mit den von seinem Sohn Josef Weyhe im Plan des Jahres 1858 durchgeführten Veränderungen;
- im Gebiet westlich der Hofgartenstraße das Gebiet um den Ananasberg einschließlich Landskronen-Weiher und das Gebiet um den Napoleonsberg sowie die jetzige Maximilian-Weyhe-Allee mit dem auf diese bezogenen Buchenwäldchen - letzteres in wuchsmäßig vertretbarem Umfang - gemäß dem Plan von Maximilian Friedrich Weyhe aus dem Jahre 1819, sowie die auf dem Gelände des ehemaligen, später aufgelassenen Botanischen Gartens geschaffenen Anlagen.
- Die bald nach Weyhe und dann immer wieder veränderte Fläche zwischen Jägerhofstraße und Jägerhofallee, die nach 1945 von der Stadt erworbenen Flächen östlich der Jacobistraße zwischen Düsselkanal und Malkastenpark und die Fläche zwischen dem sogenannten Betonweg und der Kaiserstraße, die nach dem Tode Weyhes schon von seinem Sohn Josef Weyhe im Jahre 1848 erheblich umgestaltet und seitdem immer wieder verändert worden ist, sollen in Anpassung an die benachbarten Anlagen erhalten und weiterentwickelt werden.