Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für die Gewerbe- und Industriekernzonen der Kategorie A – C
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für die Gewerbe- und Industriekernzonen der Kategorie A – C
Die Landeshauptstadt Düsseldorf verfolgt das Ziel einer strategischen und aktiven Bodenpolitik. Damit sollen auch die Voraussetzungen geschaffen werden, bezahlbare Flächen für Gewerbe zu sichern. Hierfür braucht es eine auf langfristige Entwicklungen ausgelegte Liegenschaftsstrategie, die eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Stadtentwicklung und damit eine enge Verzahnung von Liegenschaftspolitik und Stadtplanung unterstützt.
Dem entgegen steht eine allgemeine Spekulationsentwicklung mit Boden, bei der ein Ankauf von Flächen einzig auf Preissteigerungen ausgerichtet ist, aber nicht auf deren städtebauliche Entwicklung. Die so ansteigenden Preise wirken sich negativ auf die späteren Nutzungen aus und verhindern so bezahlbare Preise sowohl für eine Eigentumsbildung als auch für Mieten. Zusätzlich führen sie zu einer Verdrängung von Gewerbe, insbesondere der handwerks- und produktionsgeprägten Branchen und stehen damit dem stadtentwicklungspolitischen Ziel der gemischt genutzten Stadt entgegen.
Um Flächenangebote für mittelständische Betriebe und bezahlbare Flächenangebote für Firmenverlagerungen und Neuansiedlungen zu sichern, bedarf es einer aktiven Liegenschaftspolitik. Das Städtebaurecht bietet mehrere Instrumente, um dieses Ziel zu unterstützen. Hierzu zählt auch das „Besondere Vorkaufsrecht“ gemäß Paragraph 25 Baugesetzbuch. So kann die Stadt Düsseldorf „in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht an Grundstücken zusteht.“
Mit diesem zusätzlichen Instrument soll eine aktive Anwendung der städtischen Vorkaufsrechte zur Unterstützung der Ziele der Gewerbe- und Industriekernzonen forciert werden.