Auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) unterliegen nahezu alle nach 2004 neu begonnenen Bauleitplanverfahren, d.h. Bebauungs- und Flächennutzungspläne, bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung grundsätzlich einer Umweltprüfungspflicht. Laut Baugesetzbuch sollen Bauleitpläne dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Neben sozialen und wirtschaftlichen soll vor allem durch umweltschützende Anforderungen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden.
In § 1 Abs. 6 BauGB werden zum Beispiel folgende Umweltanforderungen konkretisiert:
- gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
- Naturschutz, Landschaftspflege, insbesondere der Naturhaushalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft und biologische Vielfalt
- Land- und Forstwirtschaft
- Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie
- Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
- Vermeidung von Emissionen
- Vermeidung und Verringerung von Verkehr
Weitere wichtige Regelungen in § 1a BauGB besagen, dass
- mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden soll und dabei Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen sind,
- die Vermeidung und der Ausgleich zu erwartender Eingriffe in Natur und Landschaft zu berücksichtigen sind (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz).
Eine Bündelung der Informationen und der Sachkenntnis der mit Umweltbelangen befassten Dienststellen bzw. Institutionen in einem Verfahren für alle Bauleitpläne hat sich als sinnvoll und fachlich geboten erwiesen.
Themen der Umweltprüfung
Beispielhaft seien einige Fragen genannt, die in der Umweltprüfung angesprochen und nach Möglichkeit auch beantwortet werden:
- Welche Vorkehrungen sind gegen Verkehrslärm, Gewerbelärm oder Lärm von Sport- und Freizeitanlagen zu treffen?
- Können versiegelte Straßenflächen reduziert werden und Parkplätze in Tiefgaragen untergebracht werden?
- Liegt das Plangebiet in einer Wasserschutzzone und sind deshalb Vorkehrungen geboten?
- Ist eine Regenwasserversickerung sinnvoll und möglich?
- Sind Bodenverschmutzungen (Altlasten) zu untersuchen und zu sanieren?
- Liegt das Baugebiet in einer Frischluftschneise oder in einem klimatischen Ausgleichsraum und ist es bei Optimierung dennoch verträglich?
- Wie stark ist der Eingriff in Natur und Landschaft und auf welche Weise muss bzw. soll er ausgeglichen werden?
- Welche Begrünungsmaßnahmen sind auf dem Grundstück erforderlich und möglich?
Zu einzelnen Themen wie beispielsweise zu Lärmfragen, zur Gefährdungsabschätzung von Altlastenverdachtsflächen und zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft werden häufig Gutachten externer Stellen eingeholt. Die Umweltprüfung verläuft für alle Bauleitpläne ähnlich. Allerdings differiert der Detaillierungsgrad in den Aussagen zu den einzelnen Umweltauswirkungen wegen der unterschiedlichen Darstellungsmaßstäbe im FNP (1:20.000) und im Bebauungsplan (1:500).
Der Umweltbericht ist das Ergebnis der Umweltprüfung. Er ist Teil der Begründung der Bauleitplanverfahren.