Herstellung und Antragstellung eines Kanalanschlusses

Herstellung und Antragstellung eines Kanalanschlusses

Bevor ein Kanalanschluss hergestellt werden kann, muss ein Einleitungsantrag beim Stadtentwässerungsbetrieb gestellt werden. Das ausgefüllte Antragsformular ist zweifach zusammen mit den Entwässerungsplänen beim Stadtentwässerungsbetrieb einzureichen.

Der Stadtentwässerungsbetrieb bildet stetig Fachpersonen wie zum Beispiel Architekten und Architektinnen, Planer und Planerinnen fort für die korrekte Erstellung des Entwässerungsantrags. Eine Übersicht der Teilnehmenden finden Sie hier.

Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie die Anschlussgenehmigung mit einem Exemplar der Entwässerungspläne für Ihre Unterlagen zurück. Anschließend können Sie die Herstellung des Anschlusskanals durch ein zugelassenes Unternehmen veranlassen.

Zuständigkeit des Anschlussnehmenden

Zuständigkeit des Anschlussnehmenden

  • Herstellung des Anschlusskanals,
  • Sanierung des Anschlusskanals,
  • Unterhaltung des Anschlusskanals,
  • Dichtheitsprüfung des Anschlusskanals,
  • von ihm gewünschte Veränderung des Anschlusskanals,
  • Beseitigung des Anschlusskanals,Außerbetriebnahme des Anschlusskanals an einem nicht begehbaren Profil (H< 1,20 m) der öffentlichen Abwasseranlage.

Die vorgenannten Maßnahmen haben gemäß den Vorschriften der §§ 6a–6d der Satzung zu erfolgen. Die Kosten für diese Maßnahmen trägt der Anschlussnehmende.

Soll ein Anschlusskanal hergestellt, verändert, außer Betrieb genommen oder beseitigt werden, muss der Anschlussnehmende dies unter Vorlage prüffähiger Entwässerungszeichnungen bei der Stadt beantragen. Sind Sanierungsmaßnahmen am Anschlusskanal erforderlich ist vor Beginn der Arbeiten die Genehmigung oder die schriftliche Zustimmung der Stadt einzuholen. Hiermit erhält der Anschlussnehmende ein aktuelles Verzeichnis der für diese Arbeiten zugelassenen Unternehmen. Der Anschlussnehmende kann dann aus diesem Verzeichnis ein Unternehmen seiner Wahl mit der Arbeit beauftragen.

Zuständigkeit der Stadt

Zuständigkeit der Stadt

Die Stadt führt

  • Veränderung des Anschlusskanals auf Veranlassung der Stadt und
  • Außerbetriebnahme des Anschlusskanals an einem begehbaren Profil (H > 1,20 m) der öffentlichen Abwasseranlage selbst oder durch ein von ihr beauftragtes Unternehmen aus.

Insoweit ist der Anschlussnehmende zu diesen Maßnahmen nicht berechtigt. Die Kosten dieser Maßnahmen trägt die Stadt.

Hinweis: Alte Anschlusskanäle, die nicht mehr genutzt werden können, müssen außer Betrieb genommen oder beseitigt werden.

Kontakt

  • Stadtentwässerungsbetrieb
    Auf'm Hennekamp 47
    40225 Düsseldorf

    Stadtplan
  • Tel. 0211 - 8922722

    E-Mail