Der Düsseldorfer Notfallausweis

Der Düsseldorfer Notfallausweis

Notfallausweis mit Notarztwagen im Hintergrund © Gesundheitsamt Düsseldorf
© Gesundheitsamt Düsseldorf

Warum ein Notfallausweis?

In einer Patientenverfügung formulieren Menschen ihre Vorstellungen zum Beispiel in Bezug auf lebens­verlängernde Maßnahmen oder eine Krankenhaus­behandlung. Viele, die sich auf Grund einer fortgeschrittenen Erkrankung oder eines höheren Lebens­alters in der letzten Lebensphase befinden, lehnen die Durchführung von notfall- oder intensivmedizi­nischen Maßnahmen zum Lebenserhalt oder sogar eine Krankenhauseinweisung ab. Dennoch rufen Angehörige oder Pflegende aus Angst, Verunsiche­rung oder Überforderung in kritischen Situationen nicht selten den Rettungsdienst.

Ist die Patientin oder der Patient nicht mehr kommunikations- oder entscheidungsfähig, bleibt im akuten Handlungsbedarf oft keine Zeit, eine ausführliche Patientenverfügung zu lesen.

In dieser Situation ermöglicht der Düsseldorfer Not­fallausweis dem Rettungsdienst, sich schnell und umfassend zu informieren, um so nach Indikationsstellung seine Therapie­entscheidung unter Berücksichti­gung des im Ausweis festgelegten Willens zu treffen.

Wer sollte einen Notfallausweis besitzen?

Patientinnen und Patienten mit einer lebenslimi­tierenden Erkrankung und alle Menschen, denen es wichtig ist, dass auch eine Behandlung im Notfall so erfolgt, wie sie es sich im Voraus wünschen.

Wann gilt der Notfallausweis?

Der Düsseldorfer Notfallausweis ist vor allen Dingen für die Notfallsituation gedacht. Kann die Patientin oder der Patient seinen Willen jedoch äußern, gilt der direkt ausgedrückte Wille.

Wer stellt den Notfallausweis aus?

Der Ausweis wird vor allem bei Palliativmedizinerinnen und Palliativmedizinern vor­gehalten, kann aber grundsätzlich von jeder Ärztin oder jedem Arzt gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten ausgefüllt werden. Da es sich um ein sensibles Dokument handelt, ist die Unterschrift von beiden Seiten notwendig.

Wo wird der Notfallausweis aufbewahrt?

Der Ausweis sollte gut auffindbar immer am gleichen Ort verwahrt werden, möglichst in unmittelbarer Nähe der Patientin oder des Patienten, zum Beispiel im Portemonnaie oder auf dem Nachttisch.

Ersetzt der Notfallausweis eine Patientenverfügung oder Vorsorge­vollmacht?

Nein. Eine gute Patientenverfügung gibt umfas­send Auskunft über die Wünsche eines Menschen, falls dieser nicht mehr selbstständig über seine medizinische Behandlung entscheiden kann.

In der Vorsorgevollmacht überträgt die Patientin oder der Patient einer anderen Person das Recht, für sie oder ihn zu entscheiden, wenn sie oder er selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gelten auch außerhalb der Notfallsituation. Sie sind aber in einer akuten Notfallsituation oft nicht verfügbar und zu umfangreich.

Somit stellt der Notfallausweis eine Willensbekundung speziell für den Notfall dar.

Wo erhält Ihre Ärztin oder Ihr Arzt den Notfallausweis?

Die Notfallausweise können hier angefordert werden:
Gesundheitsamt Düsseldorf
Hospiz- und Palliativkoordination
Kölner Straße 180, 40227 Düsseldorf
palliativ@duesseldorf.de

An wen können Sie sich bei weiteren Fragen wenden?

Ihre erste Ansprechperson ist Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt.