Hilfen und Beratung bei Krebserkrankungen

Hilfen und Beratung bei Krebserkrankungen

Rehabilitationsberatung

Die Beratungsstelle für körperlich behinderte, alte und chronisch kranke Menschen des Gesundheitsamtes berät Sie gerne in allen Fragen der Rehabilitation. In der Beratungsstelle werden Ihnen persönliche Beratungsgespräche durch qualifiziertes Fachpersonal angeboten, damit Sie die Belastungen durch die Erkrankung besser verkraften können. Hier können Sie sich außerdem informieren über die Möglichkeiten von medizinischen Rehabilitationsmöglichkeiten, finanziellen Hilfen, Nachteilausgleichen bei Schwerbehinderung und vieles mehr. Auch können weitere Hilfen durch Psychotherapie, kirchliche Organisationen, Selbsthilfegruppen, Sanitätshäuser, Pflegedienste vermittelt werden. Für eine individuelle Beratung sind auch Hausbesuche bei Ihnen möglich.

Beratungsstelle für körperlich behinderte, alte und chronisch kranke Menschen
Erkrather Straße 377-389
Gebäude E 385
40231 Düsseldorf
Telefon 0211 8992681
Behindertenberatung@duesseldorf.de

Psychosoziale und psychoonkologische Beratung

Wer mit der Diagnose Krebs konfrontiert wird, hat viele Fragen und Sorgen. In Düsseldorf berät und begleitet die ambulante Krebsberatungsstelle an Krebs erkrankte Menschen und ihre Angehörigen. Das Angebot ist kostenlos, vertraulich und steht jedem offen, der Hilfe benötigt. Die Beratung kann telefonisch, schriftlich und persönlich in der Beratungsstelle auf der Fleher Straße in Anspruch genommen werden.

Krebsberatung Düsseldorf für Erkrankte und Angehörige
Krebsgesellschaft NRW in Kooperation mit der BürgerStiftung Düsseldorf
Fleher Straße 1
40223 Düsseldorf
Telefon 0211 30201757
info@krebsberatungduesseldorf.de

Zuständige Behörde für die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises

Amt für Soziales und Jugend - Abteilung Beratung und Leistung - 50/3
Willi-Becker-Allee 8
40227 Düsseldorf
Telefon: 0211 8991

Finanzielle Hilfe in bestimmten Fällen erhalten Sie auch über die:

Deutsche Krebshilfe e.V.
Thomas-Mann-Straße 40
53111 Bonn
Telefon 0228 729900

Bei Pflegebedürftigkeit erhalten Sie, entsprechend der jeweiligen Pflegestufe, Hilfe aus der Pflegeversicherung. Anträge erhalten Sie bei Ihrer Krankenversicherung.

Pflegedienste für Krebs-PatientInnen

Sollte es aufgrund Ihrer Erkrankung nicht möglich sein, dass Sie sich selbstständig zu Hause versorgen können, können Sie auch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen. Informationen zu geeigneten Pflegediensten erhalten Sie über:

Amt für Soziales und Jugend - das Pflegebüro
Willi-Becker-Allee 8
40227 Düsseldorf
Telefon 0211 8998998
pflegebuero@duesseldorf.de

Hospizdienste und Palliativstationen

Im Falle einer weit fortgeschrittenen Erkrankung bestehen Möglichkeiten der Behandlung und Begleitung durch ambulante SAPV-Dienste und stationäre Hospize. Palliativstationen nehmen Patientinnen mit einer weit fortgeschrittenen, nicht mehr heilbaren und sich weiter verschlechternden Erkrankung auf, im Mittelpunkt stehen u.a. die Linderung von Schmerzen und die Verhinderung von Komplikationen.

Runder Tisch Palliative Versorgung Düsseldorf

Am „Runden Tisch Palliative Versorgung Düsseldorf“ treffen sich Regelmäßig Interessierte der einzelnen Professionen und Institutionen, um miteinander im Gespräch zu bleiben und über eine bessere, gemeinsame Unterstützung von Menschen in der letzten Lebensphase zu beraten.

Hilfsmittel

Ob und welche Ansprüche auf Zuschüsse zu Hilfsmitteln bestehen, erfahren Sie von Ihrer Krankenversicherung.

Berufliche Rehabilitation

Nach Abschluss der Behandlung kann eine stundenweise Wiedereingliederung in Ihren Beruf (Hamburger Modell) sinnvoll sein. Auch diesbezüglich sollten Sie Ihre Krankenversicherung nach den Möglichkeiten in Ihrer persönlichen Situation fragen.

Rentenantrag

Falls Sie nicht mehr berufstätig sein können und einen Rentenantrag stellen möchten, wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger.

Deutsche Rentenversicherung Rheinland
Service-Zentrum-Düsseldorf
Königsallee 71
40215 Düsseldorf
Telefon 0211 9373085

Haushaltshilfen

Wenn Sie in Ihrem Haushalt Kinder unter 12 Jahren versorgen müssen, besteht die Möglichkeit, dass Ihnen stundenweise eine Haushaltshilfe von Ihrer Krankenversicherung genehmigt wird. Fragen Sie am besten schon vor Ihrem stationären Aufenthalt bei Ihrer Krankenversicherung nach, damit die Unterstützung durch die Haushaltshilfe ohne Unterbrechung während Ihres Klinikaufenthalts und nach Ihrer Entlassung aus der Klinik beginnen kann.