Hilfsmittel
Ob und welche Ansprüche auf Zuschüsse zu Hilfsmitteln bestehen, erfahren Sie von Ihrer Krankenversicherung.
Berufliche Rehabilitation
Nach Abschluss der Behandlung kann eine stundenweise Wiedereingliederung in Ihren Beruf (Hamburger Modell) sinnvoll sein. Auch diesbezüglich sollten Sie Ihre Krankenversicherung nach den Möglichkeiten in Ihrer persönlichen Situation fragen.
Rentenantrag
Falls Sie nicht mehr berufstätig sein können und einen Rentenantrag stellen möchten, wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger.
Deutsche Rentenversicherung Rheinland
Service-Zentrum-Düsseldorf
Königsallee 71
40215 Düsseldorf
Telefon 0211 9373085
Haushaltshilfen
Wenn Sie in Ihrem Haushalt Kinder unter 12 Jahren versorgen müssen, besteht die Möglichkeit, dass Ihnen stundenweise eine Haushaltshilfe von Ihrer Krankenversicherung genehmigt wird. Fragen Sie am besten schon vor Ihrem stationären Aufenthalt bei Ihrer Krankenversicherung nach, damit die Unterstützung durch die Haushaltshilfe ohne Unterbrechung während Ihres Klinikaufenthalts und nach Ihrer Entlassung aus der Klinik beginnen kann.