Begutachtung nach dem Schwerbehindertenrecht

Rollstruhlfahrer vor Stufen ©Jenny Sturm/fotolia.com

Begutachtung nach dem Schwerbehindertenrecht

Im Gesundheitsamt Düsseldorf werden für das Amt für soziale Sicherung und Integration zur Feststellung einer Behinderung und zur Festlegung des Grades der Behinderung (GdB) nach dem Schwerbehindertenrecht ärztliche Stellungnahmen nach Aktenlage erstellt und im Bedarfsfall auch Begut­ach­tungen mit Untersuchung durchgeführt.

Anträge auf Feststellung einer Behinderung (§ 69 des Neunten Sozial­gesetz­buches) sind an das Amt für soziale Sicherung und Integration zu richten, wo auch die Sachbearbeitung in Schwerbehindertenrechtsangelegenheiten durchgeführt wird.

Hier finden Sie Antragsformulare und weitere Informationen zum Schwerbehindertenausweis

Links zum Schwerbehindertenrecht im Internet:

https://www.mags.nrw/inklusionsportal
Informationsportal des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

vmg.vsbinfo.de/
Informationen zum Versorgungs- und Schwerbehindertenrecht

www.myhandicap.de
Internetplattform der gemeinnützigen Stiftung "My Handycap" für Menschen mit Behinderung und schwerer Krankheit

www.integrationsaemter.de
Eine Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)