Begutachtung nach dem Schwerbehindertenrecht
Begutachtung nach dem Schwerbehindertenrecht
Im Gesundheitsamt Düsseldorf werden für das Amt für soziale Sicherung und Integration zur Feststellung einer Behinderung und zur Festlegung des Grades der Behinderung (GdB) nach dem Schwerbehindertenrecht ärztliche Stellungnahmen nach Aktenlage erstellt und im Bedarfsfall auch Begutachtungen mit Untersuchung durchgeführt.
Anträge auf Feststellung einer Behinderung (§ 69 des Neunten Sozialgesetzbuches) sind an das Amt für soziale Sicherung und Integration zu richten, wo auch die Sachbearbeitung in Schwerbehindertenrechtsangelegenheiten durchgeführt wird.
Hier finden Sie Antragsformulare und weitere Informationen zum Schwerbehindertenausweis
Links zum Schwerbehindertenrecht im Internet:
https://www.mags.nrw/inklusionsportal
Informationsportal des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
vmg.vsbinfo.de/
Informationen zum Versorgungs- und Schwerbehindertenrecht
www.myhandicap.de
Internetplattform der gemeinnützigen Stiftung "My Handycap" für Menschen mit Behinderung und schwerer Krankheit
www.integrationsaemter.de
Eine Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)