Amtsärztliche Begutachtung, Einstellungsuntersuchungen
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Amtsärztliche Begutachtung, Einstellungsuntersuchungen
Der amtsärztliche Dienst führt Begutachtungen von Einzelpersonen im Auftrag von Behörden nach gesetzlichen Vorschriften durch. Es erfolgen Untersuchungen zu Arbeits- und Dienstfähigkeit, Dienstunfallfolgen, Einstellungen, Fragen von Beihilfestellen oder der Sozialverwaltung sowie Gutachten im Auftrag von Gerichten (Verhandlungs- und Haftfähigkeit). Sofern die Prüfungsordnung im Krankheitsfall ein amtsärztliches Zeugnis vorsieht, werden amtsärztliche Gutachten auch für die Begutachtung von Prüfungsfähigkeiten sowie für Anträge auf Schreibverlängerungen benötigt.
Zur Terminierung muss das vollständige Auftragsschreiben vorab per Telefax, Post oder E-Mail vorliegen. Bitte geben Sie im Zuge der Terminanfrage außerdem Ihre Kontaktdaten (Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer) an. Die Kontaktdaten finden Sie unten auf dieser Seite.
Was wird zur Untersuchung benötigt?
Bitte bringen Sie mit:
- einen gültigen Personalausweis/pass
- verfügbare ärztliche Unterlagen: Behandlungsberichte, Laborbefunde, EKG, Röntgenbefunde/-bilder, Bescheide vom Versorgungsamt
- bei amtsärztlichen Untersuchungen das Lehramt betreffend: Impfpass
Links zu folgenden Themen:
"Kurmaßnahmen"
www.baederkalender.de
www.kurkliniken.de
"Ernährungsbedingter "Mehrbedarf"
www.dge.de
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.
www.daem.de
Deutsche Akademie für Ernährungsmedizin e.V.
www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de
"Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen"
www.lia.nrw.de
Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (LAFA.NRW)
"Verbeamtung"
www.beamtengesetze.de
Info-Service für den öffentlichen Dienst/Beamte
https://recht.nrw.de
Beamtengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landesbeamtengesetz - LBG NRW)