Psychiatrische Gutachten
Psychiatrische Gutachten
Der Sozialpsychiatrische Dienst hat neben Präventions- und Betreuungsaufgaben nach dem PsychKG NRW einen Schwerpunkt in der psychiatrisch-neurologischen Begutachtung für unterschiedliche Behörden (Kommunale und Landesbehörden, Gerichte).
Begutachtungen erfolgen:
- zur Frage der Eignung und der Dienstfähigkeit nach dem Beamtenrecht
- zur Frage der Erwerbs- und Arbeitsfähigkeit
- zur Klärung unterschiedlicher sozialmedizinischer Fragen
- zur Feststellung der Prüfungsfähigkeit
- zur Erfordernis gesetzlicher Betreuungen
- zur Notwendigkeit und zum Erfordernis ambulanter, teilstationärer oder stationärer Behandlung
Gebührenpflichtige Begutachtungen, die vor Ort im Gesundheitsamt bezahlt werden, können per EC-Karte oder in bar beglichen werden.