Gut integrierte Jugendliche & junge Erwachsene - Landeshauptstadt Düsseldorf

Gut integrierte Jugendliche & junge Erwachsene

Gut integrierte Jugendliche & junge Erwachsene

Allgemeine Informationen

Sofern Sie als jugendliche oder junge erwachsene Person eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht besitzen oder sich im Status einer Duldung befinden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche und junge Erwachsene erhalten. 

Sofern Ihnen eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche und junge Erwachsene erteilt wurde, haben unter bestimmten Voraussetzungen auch Ihre Familienangehörigen die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Dies betrifft die folgenden Familienangehörigen:

  • Eltern (wenn Sie noch minderjährig sind)
  • Mminderjährige Geschwister (wenn Sie noch minderjährig sind)
  • Ehepartner
  • Minderjährige und ledige Kinder

 

Voraussetzungen

  • Sie sind mit Ihrem Hauptwohnsitz in Düsseldorf wohnhaft gemeldet.
  • Sie haben das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet. 
  • Sie halten sich seit drei Jahren ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet auf.
  • Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht ODER
  • besitzen seit mindestens 12 Monaten eine Duldung. 
  • Sie erfüllen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), was insbesondere bedeutet, dass Sie über eine geklärte Identität sowie einen Nationalpass verfügen UND
  • Ihren Lebensunterhalt inklusive Krankenversicherungsschutz eigenständig sichern (die Voraussetzung der Lebensunterhaltssicherung entfällt, wenn Sie sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung oder einem Hochschulstudium befinden).
  • Sie haben seit drei Jahren erfolgreich eine Schule besucht oder einen anerkannten Schul- oder Berufsabschluss erworben.
  • Sie weisen nach, dass Sie sich auf Grund Ihrer bisherigen Ausbildung sowie Ihrer Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland einfügen können.
  • Sie liefern keine Hinweise darauf, dass Sie sich nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen.

Voraussetzungen für Familienangehörige:

  • Sie sind mit Ihrem Hauptwohnsitz in Düsseldorf wohnhaft gemeldet.
  • Sie erfüllen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), was insbesondere bedeutet, dass Sie über eine geklärte Identität sowie einen Nationalpass verfügen UND
  • Ihren Lebensunterhalt inklusive Krankenversicherungsschutz eigenständig sichern.

Benötigte Unterlagen

  • Welche Unterlagen im Regelfall benötigt werden, können Sie dieser Liste entnehmen.
  • Welche Unterlagen im Regelfall von minderjährigen Angehörigen benötigt werden, können Sie dieser Liste entnehmen.
  • Welche Unterlagen im Regelfall von volljährigen Angehörigen benötigt werden, können Sie dieser Liste entnehmen.
  • Das Antragsformular, welches nur bei erstmaliger Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis benötigt wird, finden Sie hier. 

Ihr Weg zur Antragstellung

  • Für die Beantragung oder Verlängerung eines humanitären Aufenthaltstitels nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. 
     
  • Für die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis nutzen Sie bitte unseren Online-Service "Niederlassungserlaubnis".

Ihr Weg in die Niederlassungserlaubnis

Sodern Sie über eine Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche und junge Erwachsene verfügen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) erwerben.

Voraussetzungen:

  • Sie sind mit Ihrem Hauptwohnsitz in Düsseldorf wohnhaft gemeldet.
  • Sie erfüllen sämtliche Erteilungsvoraussetzungen des § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), was insbesondere bedeutet, dass Ihr Lebensunterhalt sowie der Lebensunterhalt der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen inklusive Krankenversicherungsschutz nachhaltig und ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel zur Sicherung des Lebensunterhaltes gesichert sind.
  • Sie besitzen eine geklärte Identität, einen gültigen Pass sowie seit fünf Jahren einen Aufenthaltstitel.
  • Sie verfügen über eine ausreichende Altersversorgung (mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Leistungen).
  • Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familienangehörigen.
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1) und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland.
  • Es besteht kein Ausweisungsinteresse aufgrund von Vorstrafen.

 

Gebühren, Befreiungen und Ermäßigungen

Eine Übersicht der gängigen Gebühren für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln finden Sie hier.

Die Gebühren können ausschließlich vor Ort mit EC-Karte bezahlt werden.

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage für die Erteilung einer aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche und junge Erwachsene bildet § 25a in Verbindung mit § 5 AufenthG.