Wenn Sie einen Bestandsdatenauszug mit Eigentümerinformationen bestellen möchten, können Sie dies schriftlich unter Angabe des berechtigten Interesses unter geoservice@duesseldorf.de tun.
Was Sie schon immer wissen wollten:
Die Angaben zu den Eigentümern sind Bestandteil der Informationen des Liegenschaftskatasters. Früher wurden die Eigentümerinformationen im Liegenschaftsbuch geführt, heute geschieht dies im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS). Neben den Eigentümerinnen und Eigentümern werden bei den Eigentümerangaben auch die Erbbauberechtigten geführt, da sie eigentumsgleiche Rechte an einem Grundstück haben.
Die Eigentümerangaben werden im Liegenschaftskataster in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt. Die Angaben umfassen die Namen, die Geburtsdaten und die rechtlichen Anteilsverhältnisse am Flurstück. Des Weiteren werden die der Katasterbehörde bekannt gewordenen Anschriften sowie die Grundbuchbezeichnungen eingetragen. Die Gewährung der Einsicht in die Angaben sowie die Erteilung von Auszügen aus den Eigentümerinformationen ist an das Vorliegen eines berechtigten Interesses gebunden. Bei den jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern ist das berechtigte Interesse automatisch gegeben. Bei den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) sowie bei Notarinnen und Notaren ist das berechtigte Interesse aufgrund der Wahrnehmung von hoheitlichen Aufgaben bei ihrer Berufsausübung ebenfalls gegeben.