Wann und wofür darf Grundwasser genutzt werden?
Soweit es die Qualität des Grundwassers sowie die Lage des Entnahmebrunnens zulassen, kann Grundwasser für betriebliche Zwecke
(z. B. als Kühlwasser, Feldbewässerung von landwirtschaftlichen Betrieben, Garten- und Grünflächenbewässerung eines Betriebes, Bewässerung von Sportplätzen, Grundwasserabsenkung, usw.) verwendet werden. Die Grundwasserentnahme muss vom Umweltamt genehmigt werden. Ein entsprechendes Antragsformular (PDF-Datei 149 KB) steht zur Verfügung. Reichen Sie bitte ergänzend auch unseren Pumpenfragebogen (PDF-Datei 92 KB) ein.
Weitere Informationen für die Grundwasserentnahme zur privaten Nutzung (z.B. als Gartenbrunnen) finden Sie auf folgender Seite.
Welches Wasser darf versickert werden?
Zum Schutz des Grundwassers und des daraus gewonnenen Trinkwassers werden hohe Anforderungen an das zu versickernde Wasser gestellt. In der Regel kommt dafür nur unbelastetes Wasser in Frage.
Versickerungen sind erlaubnispflichtig. Inwieweit eine Versickerung erlaubnisfähig ist, sollte vor Antragstellung (Antragsformular Versickerung von Niederschlagswasser) mit dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz abgestimmt werden.
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