Anmeldung einer Eheschließung oder Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wenn deutsches Recht zu beachten ist wenn ausländisches Recht zu beachten ist | 60,00 EUR 100,00 EUR |
Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen Staatsangehörigen eines Vertragsstaates | 40,00 EUR |
Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten (Ausnahme: Nottrauung) | 150,00 EUR |
Eheschließungen an Ambienteorten oder an Samstagen | 150,00 EUR |
Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt | 60,00 EUR |
Eheurkunde | 15,00 EUR |
internationale Eheurkunde | 15,00 EUR |
für jede zweite und weitere gleichzeitig beantragte Urkunde, die in einem Arbeitsgang hergestellt wird | die Hälfte der jeweiligen Gebühr |
Nachträgliche Beurkundung einer Eheschließung | 110,00 EUR |
Themenübersicht Heiraten |