Formelle Planverfahren

Klosterstraße/Oststraße

Anlass

Die Flächen an der Immermannstraße wurden seit über 150 Jahren als Klosterstandort der Franziskaner Brüder genutzt. Im Jahr 2013 entschied die Leitung der Deutschen Franziskanerprovinz, den Standort aufgrund des baulichen Zustands der Klostergebäude aufzugeben. Die Arbeit des Ordens, insbesondere die Firminiusklause (Suppenküche) wird an anderer Stelle im Stadtgebiet fortgeführt. Für die Stadt Düsseldorf bietet sich die Chance, den Standort einer bedarfsgerechten und dem Umfeld entsprechenden Nutzung zuzuführen.Geplant ist deshalb eine neue Nutzungsmischung aus Wohnen und Arbeiten in einem Allgemeinen Wohngebiet bzw. Mischgebieten. Vorgesehen ist hierfür ein Eckbau mit Bebauung des Innenhofs sowie ein knapp 80 m hoher Turm.

Plangebiet

Das rund 0,5 ha große Plangebiet befindet sich zentral gelegen im Stadtbezirk 1 im Stadtteil Stadtmitte

Im Nordwesten bildet die Oststraße, im Nordosten die Klosterstraße, im Südosten die St. Benedikt-Schule (städtische katholische Hauptschule) sowie die bestehende Bebauung und im Südwesten die Immermannstraße und die angrenzende bestehende Wohnbebauung die Grenzen des Plangebietes.

Der bestehende Flächennutzungsplan weist die zu überplanende Fläche als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kirchen und kirchlichen Zwecken diendene Gebäude und Einrichtungen und als Verkehrsfläche aus.Der zuvor rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 5576/78 setzte das Plangebiet gem. § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung "Kirche" fest.

Qualitätssicherndes Verfahren

Im Jahr 2014 wurde für das Areal durch die Pandion Real Estate GmbH eine zweistufige Mehrfachbeauftragung mit acht teilnehmenden Architektur- und Stadtplanungsbüros durchgeführt. Ziel der Planung war die Entwicklung von hochwertigem und bezahlbarem Wohnraum, gemischt mit Büronutzungen und weiteren gewerblichen Nutzungen in einer entsprechenden baulichen Dichte. Aufgrund seiner zentral im Stadtgebiet von Düsseldorf gelegenen Lage, bietet sich der Standort des Klosters zur Arrondierung mit einer urbanen nutzungsgemischten Bebauungsstruktur an. Im Rahmen einer Variante sollte die Sinnfälligkeit eines Hochpunktes untersucht werden. Die vorhandenen Blickachsen und Hochpunkte in der Umgebung sollten mit einbezogen werden.

Der Siegerentwurf von Römer Partner Architektur, Köln sieht die Schließung des Blockrandes analog zur Nachbarbebauung vor. Die Höhenentwicklung der geplanten überwiegend fünfgeschossigen Baukörper entlang des Blockrandes orientiert sich an der jeweils gegenüberliegenden Bebauung. An der Immermannstraße/Ecke Oststraße entsteht ein Hochpunkt mit 14 Geschossen und einer absoluten Höhe von 52 m Höhe (Hochhaus) mit einem kleinen Vorplatz. Aufgrund seiner baulichen Höhe wird der Hochpunkt entlang der Oststraße den Blick an der Achse Immermannstraße fangen. Das geplante Hochhaus stellt eine Ergänzung zu den bereits bestehenden drei Hochhäusern an der Immermannstraße (Ecke Immermannstraße/Ernst-Schneider Platz, Ecke Immermannstraße/Oststraße und Ecke Immermannstraße/Charlottenstraße) dar. Der geplante Hochpunkt fügt sich in die „Zone 2“ des Rahmenplans „Hochhausentwicklung in Düsseldorf“ ein. Im Sinne eines schonenden Umgangs mit den Flächenressourcen ist im Blockinneren eine weitere Bebauung vorgesehen. Der Baukörper löst sich von den städtebaulichen Kanten und Fluchten der Umgebung und wird als freie Form integriert. Das städtebauliche Konzept sieht die Schaffung eines ruhigen Innenhofes mit hoher Aufenthaltsqualität vor.

Auf Basis des Siegeentwurfes wurde im Anschluss an das qualitätssichernde Verfahren der Bebauungsplan erstellt.

Bebauungsplan

Unter dem Namen 01/008 Klosterstraße / Oststraße wurde am 12. August 2017 ein Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Das Planverfahren wurde nach § 13a BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplan setzt Allgemeine Wohngebiete entlang der Klosterstraße und im Blockinneren sowie Mischgebiete entlang der Oststraße fest. Das Handlungskonzept für den Wohnungsmarkt „Zukunft Wohnen.Düsseldorf“ findet entsprechend Anwendung.

Realisierung

Die Realisierung erfolgt nach Erlangung der Rechtskraft des Bebauungsplanes. Entsprechend den Vorgaben aus dem Handlungskonzept für den Wohnungsmarkt "ZUKUNFT WOHNEN.DÜSSELDORF" sollen insgesamt 40% der geplanten Wohneinheiten im öffentlich geförderten und preisgedämpften Wohnungsbau realisiert werden.

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