Formelles Planverfahren

Dreiecksparkplatz

Anlass

Aufgrund von Veränderungs- bzw. Erweiterungswünschen der Lebensmittel-Nahversorgung in mehreren Stadtteilen im Bezirk 5 hatte das Stadtplanungsamt 2010 ein Gutachten in Auftrag gegeben, das zum einen der Analyse und Bewertung der bestehenden Nahversorgungsstruktur im gesamten Stadtbezirk 5 dienen und zum anderen Entwicklungsempfehlungen für den Stadtbezirk und dessen Zentrenstruktur formulieren sollte – dies unter Berücksichtigung der Ziele des Rahmenplanes Einzelhandel, den der Rat der Stadt 2007 beschlossen hatte.

Bezogen auf Kaiserswerth wurde darin empfohlen, einen zusätzlichen Lebensmittelmarkt (Vollsortimenter) sowie ggf. einen Discounter zu ermöglichen, da der Stadtteil bislang nicht die Versorgungsfunktion eines großen Stadtteilzentrums erfüllte – dies gilt bis heute unverändert. Aufgrund der dichten Bebauung im historischen Ortskern kann hier für einen wirtschaftlich zu betreibenden Einzelhandel kein ausreichend großer Standort entwickelt werden. Eine solche Entwicklung wurde jedoch in räumlicher Nähe, südlich des Klemensplatzes, auf dem sog. „Dreiecksparkplatz“ gesehen. Seitdem wird für diesen Standort ein Planungsrecht für einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb entwickelt.

Plangebiet

Das ca. 0,9 ha große Plangebiet liegt im Stadtteil Kaiserwerth des Stadtbezirks 5, südlich angrenzend zum Kaiserswerther Zentrum.

Luftbild Landeshaupstadt Düsseldorf 2023
Luftbild Landeshaupstadt Düsseldorf 2023

Es wird im Westen über die Niederrheinstraße erschlossen und grenzt im Süden an die Bebauung am Rheinbrohler Weg, im Osten an die Gleise der Stadtbahn und im Norden an eine Unterführung.

Bebauungsplan

Der 2016 aktualisierte Rahmenplan Einzelhandel hat die schrittweise Umsetzung des Nahversorgungskonzepts durch die Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelvollversorgers auf dem Dreiecksparkplatz als Planungsziel übernommen. Die Planung erfolgt unter der Vorgabe, dass der bestehende öffentliche Parkplatz weitestgehend erhalten bleibt. Im Bebauungsplan soll dementsprechend folgende vertikale Gliederung erfolgen:

-      Ebene -1 (heutige Tieflage): öffentliche Verkehrsfläche (Parkplatz)

-      Ebene 0: Sondergebiet für einen großflächigen Lebensmittelmarkt inkl. Kundenparkplatz

In der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am 27.11.2014 wurde ein Entwurf vorgestellt, der eine Aufständerung des Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von 1.500 m² im Norden des Dreiecksparkplatzes vorsah. Der öffentliche Parkplatz sollte zum größten Teil erhalten werden (Verluste nur durch erforderliche Stützwände bzw. Säulen), Abgrabungen waren im südlichen Teil erforderlich, um eine ebene Fläche zu erhalten.

Am 25.09.2019 beschloss der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung die Planung unter Berücksichtigung folgender Punkte fortzusetzen:

  • Oberkante der Bodenplatte des Marktes 0,66 m oberhalb der Niederrheinstraße (Planvariante A)
  • Wegfall eines zweiten Geschosses und entsprechende Begrenzung der Gebäudehöhe auf ein Geschoss,
  • Kein Radweg entlang des Rheinbahndamms,
  • Einforderung eines qualitätsvollen architektonischen Gebäudes,
  • Ausweisung eines Sondergebietes für einen großflächigen Lebensmittelvollsortimenter,
  • Einforderung einer intensiven Dachbegrünung und
  • Verbot von Nachtanlieferungen

Sofern einzelne der vorgenannten Festsetzungen im Bebauungsplan nicht aufgenommen werden können, sind diese verbindlich in einem Vertrag (gegebenenfalls in einem städtebaulichen Vertrag) ebenso aufzunehmen, wie nachfolgende Punkte:

  • Ausrichtung und Größe eines Fensters an der Westseite des Gebäudes,
  • Beleuchtung des Parkplatzes (= Ebene -1) inklusive Videoüberwachung der Unterführung sowie des Parkplatzes und
  • Beschilderung des öffentlichen Parkplatzes

 

Weitere zu berücksichtigende Aspekte:

  • Der Radweg, der durch die Tiefgarage geführt wird, hat einen geeigneten baulichen Anschluss an den Bestand nach außen zu erhalten

Am 16.06.2021 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung einen Änderungsantrag der Bezirksvertretung zum Beschluss vom 25.09.2019 beschlossen. Darin wird empfohlen das Projekt wie folgt weiterzuentwickeln:

  • Es wird eine Querungshilfe (Zebrastreifen) über die Niederrheinstraße zum Lebensmittelmarkt vorgesehen.
  • Es wird auf der Niederrheinstraße in Fahrtrichtung Süd eine Linksabbiegespur zum Lebensmarkt vorgesehen.
  • Die festzusetzende maximale Gebäudehöhe für den Lebensmittelmarkt (Vollsortimenter) darf für die technischen Anlagen und Aufbauten um maximal 1,5 m überschritten werden.
  • Die technischen Anlagen und Aufbauten sind an einer Stelle auf dem Dach zu positionieren, an der sie von der Niederrheinstraße aus nicht oder bedingt sichtbar sind.
  • Ansonsten bleibt es bei dem Beschluss des zuständigen Ausschusses vom 25.09.2019 (Si-APS/05/2019, Niederschrift S. 7 und 8). Das heißt insbesondere, dass aus stadtgestalterischen Gründen die weitere Planung so fortzuführen ist, dass die Oberkante der Bodenplatte des Lebensmittel-marktes 0,66 m über Straßenniveau liegt. Die Verwaltung wird gebeten, sollten im Zuge der Planung aus ihrer Sicht Abweichungen von dieser Zielvor-gabe entstehen, schnellstmöglich mit der Bezirksvertretung zu kommunizieren.