Kosten der Lernförderung
Kosten der Lernförderung
Aktuell können maximal die folgenden Höchstbeträge pro 60 Minuten Unterrichtszeit anerkannt werden.
Die Beträge können sich je nach Qualifikation der eingesetzten Lehrkräfte unterscheiden.
Höchstbeträge für Lernförderung Einzelunterricht durch Schülerinnen, Schüler und Studierende | 16 Euro |
Einzelunterricht durch Lehrende mit abgeschlossenem Hochschulstudium | 30 Euro |
Einzelunterricht durch Lehrkräfte mit überwiegend pädagogischem Hintergrund von gewerblichen Anbietern und Vereinen | 30 Euro |
Einzelunterricht durch sonstige Lehrkräfte von gewerblichen Anbietern und Vereinen | 21 Euro |
Gruppenunterricht durch Vereine oder gewerbliche Anbieter | 15 Euro |