Fachthemen
Planungsbericht Tageseinrichtungen für Kinder
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird entschieden, welche Betreuungsplätze in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege angeboten werden sollen. Dabei ist zu gewährleisten, dass ein bedarfsentsprechendes Angebot für alle Kinder bis zum Schuleintritt zur Verfügung steht. In regelmäßigen Abständen wird ein Bericht zur Situation der Kindertagesbetreuung in Düsseldorf erstellt. Darin werden die aktuellen Planungsdaten für das Handlungsfeld dargestellt und analysiert, die in Abstimmungsprozessen zwischen dem Amt für Soziales und Jugend und den freien Trägern festgelegt werden.
Für die Eltern und ihre Kinder ist es wichtig, ein möglichst wohnortnahes und bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zu finden. In Düsseldorf gibt es dafür den sogenannten Kita-Navigator. Ob das Platzangebot eines Betreuungssystems insgesamt ausreichend ist, lässt sich daher nicht allein an stadtweiten Quoten erkennen. Entscheidend ist eine ausreichende Versorgung in den Stadtbezirken und Stadtteilen. Diese Zusammenstellung verdeutlicht daher insbesondere die Ist-Situation und den Planungsstand der Kindertagesbetreuung in den Bezirken.
Beschlussvorlage im Jugendhilfeausschuss am 12. März 2025
Betreuungsangebote für Kinder bis zum Schuleintritt - 2025/2026
Jugendförderung
So wie das Land NRW über das Jugendförderungsgesetz verpflichtet ist, für jede Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendförderplan aufzustellen, so richtet sich dieser Auftrag gleichermaßen an die Kommunen. In Düsseldorf wird der Kinder- und Jugendförderplan in einem Turnus von fünf Jahren von Vertreter*innen des Amtes für Soziales und Jugend und den freien Trägern der Jugendhilfe in einem umfangreichen Beteiligungsverfahren erarbeitet, das auch Kinder und Jugendliche ausdrücklich einbezieht.
Orientiert an der Gliederungssystematik des Ausführungsgesetzes werden die Schwerpunkte der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit, der Schulsozialarbeit und des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes dargestellt, analysiert und bewertet. Dabei werden für jeden Bereich konkrete Maßnahmenvorschläge erarbeitet. Planerische Empfehlungen des Berichtes werden sowohl themenbezogen als auch raumbezogen dargestellt und aufbereitet.
Kinder- und Jugendförderplan der Landeshauptstadt Düsseldorf 2021 bis 2025
Jugendhilfeplanung Familienbildung
Im Rahmen des Planungsprozesses Familienbildung wurden 2019/2020 die 22 Standorte der Familienbildungseinrichtungen sowie weiterer Stadtteil- und Familientreffs und ihre Förderstrukturen analysiert. Im Zuge dessen wurde unter anderem ein einheitliches Fördermodell erarbeitet. So kann sichergestellt werden, dass in der familiengerechten Landeshauptstadt Düsseldorf eine hervorragende Infrastruktur familienunterstützender Angebote erhalten und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden kann. Die Angebote sind im Familien-Navigator aufgeführt.
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss vom 5. Juni 2020
Jugendhilfeplanung Familienbildung – Angebote zur Förderung von Erziehung in der Familie
Planungsbericht Düsseldorfer Beratungsstellen nach SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz
Erziehungs‑, Familien‑ und Jugendberatungsstellen unterstützen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familiärer Herausforderungen. Dazu gehören unter anderem Unterstützung in Erziehungsfragen, Hilfe bei persönlichen Problemen sowie Beratung im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung. In den Beratungsstellen arbeiten Fachkräfte verschiedener Professionen zusammen, die unterschiedliche pädagogische und therapeutische Methoden einbringen.
Im aktuellen Planungsbericht zu den Erziehungs-, Familien- und Jugendberatungsstellen wird der Bestand an Einrichtungen dargestellt. Zudem werden Aktivitäten in den Schwerpunktbereichen analysiert und aktuelle Bedarfe abgeleitet. Daraus werden wiederum entsprechende Handlungsempfehlungen entwickelt.
Jugendhilfeplanung bei den Hilfen zur Erziehung
Die Hilfen zur Erziehung und die damit verbundenen sozialen Dienste unterstützen Familien, die das Wohl und die Erziehung der Kinder und Jugendlichen in ihrer Obhut aus eigenen Kräften nicht gewährleisten können.
Die Jugendhilfeplanung begleitet die Hilfen zur Erziehung seit Ende 2020 mit einem langfristig angelegten Planungsprozess, der bestehende Strukturen, Monitoring- und Planungsinstrumente sowie Arbeitsgremien im Sinne der Planungsverantwortung des öffentlichen Jugendhilfeträgers nach § 80 SGB VIII zu einem großen Ganzen zusammenführt.
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss vom 24. November 2021
Hilfen zur Erziehung; erster Baustein - Auftaktbericht
Hilfen zur Erziehung; erster Baustein - Auftaktbericht (Kurzfassung)
Jahresberichte zur Kinder- und Jugenddelinquenz mit Empfehlungen zur Weiterentwicklung
Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe. Die pädagogischen Fachkräfte begleiten Jugendliche (14 bis 17 Jahre) oder junge Erwachsene (18 bis 20 Jahre) in gegen sie eingeleitete Strafverfahren. In Düsseldorf unterstützen sie außerdem straffällige Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren. Das Amt für Soziales und Jugend erstellt regelmäßig einen Bericht auf Grundlage der vorhandenen Datenbestände. Er bietet wichtige Informationen zur Entwicklung von delinquentem Verhalten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Düsseldorf.
Informationsvorlage im Jugendhilfeausschuss am 18. Juni 2025
Altenhilfeplanung
Altenhilfeplanung soll eine leistungsfähige und nachhaltige Unterstützungsstruktur für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige sicherstellen.
Die "zentren plus" stellen dafür in Düsseldorf wichtige Anlaufstellen dar. Sie bieten zahlreiche relevante Angebote für Personen ab circa 55 Jahre an. Dazu gehören beispielsweise Informationsveranstaltungen, Beratungen, Mittagessen und Freizeitgestaltung. Aber auch andere Orte in der Stadt und weitere Projekte bieten Treffpunkte und Unterstützung für Senior*innen an. Alle Angebote sind in einen Planungsprozess einzubeziehen.
Zur bedarfsgerechten Gestaltung der Pflegeinfrastruktur werden regelmäßig die Angebote für pflegebedürftige Menschen erfasst. Dabei wird betrachtet, wie diese Angebote im Stadtgebiet verteilt sind und ob sie in ausreichender Anzahl und angemessener Qualität zur Verfügung stehen. Die Pflegeplanungsberichte nach § 7 Alten- und Pflegegesetz NRW bilden die Grundlage für die Weiterentwicklung und Sicherung der Angebotsstruktur in Düsseldorf.
2024 ließ die Landeshauptstadt Düsseldorf vom Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) ein Gutachten zur Pflegebedarfsplanung erstellen. Ziel war es, die Versorgungslage in Düsseldorf zu analysieren und den zukünftigen Bedarf an Pflegeangeboten bis zum Jahr 2045 zu ermitteln. Das Gutachten prüft auch die bisher genutzten Methoden der Pflegebedarfsplanung und entwickelt diese im Sinne einer umfassenden integrierten Handlungsstrategie weiter.
Inklusion
Der Planungsschwerpunkt Inklusion verfolgt das Ziel, gleichberechtigte Teilhabe zu fördern, barrierefreie und sozialraumorientierte Strukturen und Angebote auszubauen und inklusive Grundsätze in allen Planungs- und Entwicklungsprozessen des Amtes für Soziales und Jugend zu verankern.
Zentrale Aufgabe ist die Erhebung des bestehenden Angebots und des Bedarfs an inklusiver Infrastruktur sowie an Leistungen im Verantwortungsbereich des Amtes für Soziales und Jugend. Auf dieser Grundlage werden Maßnahmen entwickelt, um bestehende Lücken in der inklusiven Versorgung zu schließen. Die Planungsarbeiten erfolgen in enger Zusammenarbeit mit allen Abteilungen des Amtes, insbesondere mit der Abteilung Teilhabe und Inklusion.
Die Planungsaktivitäten richten sich an Kinder, Jugendliche, Familien und Erwachsene mit Behinderungen. Aktuell wird unter anderem ein Datenkonzept Inklusion erarbeitet, zudem werden Projekte wie die seit dem Schuljahr 2025/2026 bestehende Poollösung unterstützt.