Schullösungen
In den verschiedenen Schulformen und Schulen kommen verschiedene Lösungen zur Nutzung der IT-Ausstattung und ihrer Konfiguration im pädagogischen Schulnetzwerk zum Einsatz.
Hier ein kurzer Überblick:
- Client/Server-Systeme: Verteilung von Diensten (Aufgaben) innerhalb eines Netzwerks mittels Server auf verschiedene Clients (Rechner). Diese können bei Bedarf von mehreren Clients zur Lösung ihrer eigenen Aufgaben oder Teilen davon angefordert werden. Es werden verschiedene Serversysteme (meist in Berufskollegs) genutzt. Eine entsprechende Nutzung erfolgt in Eigenverantwortung der Schule in der Schule.
- Jambo: Virtualisierte Systemlösung für den Schulbetrieb mit Serviceangebot. Diese ist sowohl stationär als auch als mobiles Klassenzimmer verfügbar. Der Administrator kann von einem beliebigen PC aus die Software-Installation zentral für alle Clients vornehmen. Die User-Administration erfolgt lt. Fa. Jambo über eine intuitiv nutzbare Oberfläche. Mehrere individuelle Lernumgebungen sollen je nach Bedarf auch auf unterschiedlichen Betriebssystemen erstellt, verändert und zielgruppenspezifisch bereitgestellt werden können. Über das Menü KLASSENRAUMSTEUERUNG gibt es einen Zugriff zu einer Vielzahl von didaktischen Steuerungsmöglichkeiten. Support erfolgt nicht über eSchool und ITK, sondern kostenpflichtig zu Lasten des Schulbudgets komplett über die Firma Jambo GmbH.
- Linux Musterlösung (früher: openML): Linuxbasierte Serverlösung mit Weboberfläche für verschiedene Betriebssysteme. Diese Lösung ermöglicht rechnergestütztes Lernen in Gruppen, bietet Schülertauschverzeichnisse, ermöglicht die Dateienverteilung, unterstützt die Teamzusammenarbeit, beinhaltet Groupware-Funktionen, unterstützt die Einbindung mobiler Endgeräte, enthält einen Jugendschutzfilter und zentralisiert die Softwareverteilung. Support erfolgt nicht über eSchool und ITK, sondern kostenpflichtig zu Lasten des Schulbudgets komplett über einen Dienstleister.
- Peer to Peer: Jeder Rechner kann anderen Rechnern Funktionen und Dienstleistungen anbieten und andererseits von anderen Rechnern angebotene Funktionen, Ressourcen, Dienstleistungen und Dateien nutzen. Die Daten sind auf vielen Rechnern, in der Regel auf die der Nutzer, verteilt. Das Peer-to-Peer-Konzept ist ein dezentrales Konzept, ohne zentrale Server, ähnlich wie das Internet. Jeder Rechner eines solchen Netzes kann mit mehreren anderen Rechnern verbunden sein. Nachteile im Peer to Peer-System sind u.a., dass eine Freigabe auf Benutzerebene nicht möglich ist. Wer ein Passwort kennt, hat Zugriff auf die entsprechenden Ressource, ausserdem muss jeder Benutzer auf jedem Rechner eingetragen werden. Es gibt keine zentrale Verwaltungsmöglichkeit, d.h. jeder Server merkt sich nur seine eigene Freigabedatenbank, also was er unter welchem Namen mit welchem Passwort freigegeben hat.
Weitere Informationen zu den unterschiedlichen Schullösungen erhalten Sie bei Ihrer Schuformbetreuung.
Sicherungspflichten und Sachschaden
Zu den Sicherungspflichten zu Vermeidung von Sachschäden zählen insbesondere:
- Neue Geräte müssen unbedingt umgehend inventarisiert werden
- Inventarisierte Geräte dürfen ohne Absprache nicht dauerhaft an einen anderen Standort innerhalb der Schule verbracht werden
- Wenn Geräte „ausgeliehen“ werden, müssen Nachweise („4-Augen-Prinzip“) geführt werden
- Über IT-Geräte zum Einsatz außerhalb der Schule müssen ebenfalls Nachweise („4-Augen-Prinzip“) geführt werden
- Die Schulleitung muss zugestimmt haben; es erfolgt keine Haftung über den Schulträger
- Private Ausleihen der Geräte sind nicht gestattet
- IT-Geräte müssen in verschließbaren Schränken aufbewahrt werden
- IT-Geräte sind bei längerem Einsatz in Unterrichtsräumen – auch über Tag – geeignet zu sichern (z.B. Drahtseilschloss (Kensington) o.ä)
- Räume, in denen IT-Geräte aufgestellt und/oder aufbewahrt werden, sind außerhalb der Nutzungszeiten verschlossen zu halten und in den Nutzungszeiten unter Aufsicht
- Schlüssel zu Räumen und Schränken sind sicher aufzubewahren [Schreibtischfächer oder Stiftedosen auf dem Tisch sind keine sicheren Plätze]
- Vorhandene Sicherungseinrichtungen sind zu nutzen und zu aktivieren
- Fenster verschließen
- Schränke verschließen
- Alarmanlagen einschalten
Im Schadensfall (Diebstahl/Einbruch) ist umgehend die Polizei einzuschalten, um Anzeige zu erstatten. Unmittelbar danach ist ihre Schulformbetreuung zu informieren, wo die weitere Vorgehensweise geklärt wird.
Software
40/21.2-eSchool plant, bestellt und finanziert nur Betriebssysteme (z.B. Microsoft Windows 10) oder betriebssystemnahe Software. Für sonstige Softwarenutzung stehen diverse Freeware-Lösungen zur Verfügung.
Falls besondere Software genutzt werden soll, muss die Notwendigkeit begründet werden mit Hinweis darauf, warum die Freeware-Lösungen nicht ausreichend sind. Diese sonstige Software - oder Softwarelizenz - zum pädagogischen Einsatz im Unterricht können die Schulen in Absprache mit 40/21.1-eSchool und dem zuständigen Fachbereich zu Lasten ihrer Budgets (eSchool-Schulbudget, Einsparungen, Lehr- und Unterrichtsmittel) finanzieren, sofern hierfür die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden können und die technischen Voraussetzungen vorliegen.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Zuständigkeiten.
Bitte setzen Sie sich im Bedarfsfall mit Ihrer Schulformbetreuung in Verbindung.
Spenden
Die Landeshauptstadt Düsseldorf begrüßt ausdrücklich jedes Engagement und Unterstützung von Sponsoren. Bitte beachten Sie, dass bei allen Spenden vor der Annahme die Zustimmung des Schulträgers eingeholt werden muss.
Bitte beachten Sie auch die Besonderheiten bei der Spende von IT- Ausstattung:
Für den Bereich pädagogische IT erfolgt hierfür vor einer Annahme eine technische Prüfung durch das Sachgebiet 40/21.2-eSchool. Da IT-Geräte in eine komplexe Systemumgebung eingebunden werden, müssen im Vorfeld verschiedene technische Fragen beantwortet werden. Zudem müssen die gespendeten Geräte in das Medienkonzept der Schule passen, zur Klärung ist das angepasste Medienkonzept mit einzureichen.
Zur Klärung der Ausstattungsmerkmale, des Betriebssystems etc. wird sich 40/21.2-eSchool nach Information Ihrerseits zur Klärung mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bei einer Annahme von gespendeten Geräten können entstehende Folgekosten - wie Reparatur und Wartung - nicht übernommen werden. Eine Ersatzbeschaffung kann nur im Rahmen des vorhandenen Schulbudgets geprüft werden, eine automatische Neubeschaffung erfolgt nicht.
Eine Nutzung von Fremdgeräten ohne Genehmigung ist nicht gestattet.
Für Rückfragen steht Ihnen Ihre Schulformbetreuung zur Verfügung.
Spenden über Förderverein
Fördervereine können - über eigene Lieferanten - bestellen oder andere Lieferquellen nutzen. Da diese Geräte aber nicht dem „eSchool-Standard“ entsprechen, können diese nicht von eSchool betreut werden. Dieser Standard wurde für das gesamte Düsseldorfer Schulnetz geschaffen und wird laufend den aktuellen technischen Anforderungen angepasst.
Er ist beispielsweise notwendig, um die Funktionen des an allen Schulen installierten zentralen Virenschutzes zu gewährleisten oder einen zentralen Support zu gewährleisten.
Ansprechpartner sollte auch bei einer Spende des Fördervereins der Medienbeauftragte der Schule bleiben, nicht der Förderverein selbst.
Bitte verzichten Sie auf Altgeräte, da die Kosten für Transport, Einbindung und Nutzung den Wert der Geräte meist übersteigen und dann zus. Entsorgungskosten anfallen.
Bitte setzen Sie sich vor Annahme einer Spende mit Ihrer Schulformbetreuung in Verbindung, am Besten in schriftlicher Form. Die Schulformbetreuung kann dann im Vorfeld bereits Einiges klären und nimmt dann Kontakt zu Ihnen auf, um das weitere Verfahren zu besprechen.