Bandbreiten

Bandbreite bezeichnet die Differenz zwischen der höchsten und niedrigsten Frequenz, die auf einem Übertragungskanal möglich ist.

Sie bestimmt im Wesentlichen die Menge an Daten, die in einer bestimmten Zeit durch einen Datenkanal gelangen können. Die Höhe der Bandbreite ist somit maßgeblich entscheidend für die Geschwindigkeit beim Aufbau von Webseiten, sowie der Dauer beim Versenden und Empfangen von E-Mails und anderer Daten. Gemessen wird die Bandbreite in Bit/s (Bit pro Sekunde).

Eine herkömmliche ISDN-Leitung verfügt zum Beispiel über eine maximale Bandbreite von 2 x 64 Kbit/s für Downloads. Wesentlich leistungsfähiger ist dagegen eine DSL-Leitung, die die DSL-Anbieter ab einer Bandbreite von 1024 Kbit/s aufwärts im Angebot haben.

Die Anbindung der Schulen mit höherer Bandbreite wird aktuell umgesetzt, der in den Schulen von der Telekom gratis eingerichtete Telekom@School-Anschluss steht weiterhin als Backup-Leitung zur Verfügung mit einer Bandbreite von 16000 (16 Mbit).

Weitere Fragen klären Sie bitte mit ihrer Schulformbetreuung.

Downloadzeiten im Vergleich: (Quelle: Kompetenzteam NRW, Kreis Coesfeld)

 

Medium

Dateigröße

Download

DSL 16.000/1024

Upload

DSL 16.000/1024

Download/Upload

Glasfaser 100.000

Webseite

2 MB

1s

15 s

160 ms

Digitales Formular

(8 Megapixel)

5 MB

2 s

39 s

400 ms

MP3-Datei

8 MB

4 s

1 min 2 s

640 ms

E-Paper

150 MB

1 min 15 s

19 min 31 s

12 ms

EPub

4 MB

2 s

30 s

320 ms

Edmond-Film

4 GB

33 min 20 s

8 h 40 min

5 min 20 s

 

 

Baumaßnahmen

Auf Grund eines Ratsbeschlusses aus dem Jahre 2000 ist jeder Klassenraum mit einem Internetanschluss zu versehen.

Um die Ratsvorgabe zu erfüllen, soll im Rahmen jeder Neubau-, Umbau- oder Sanierungsmaßname an Schulen geprüft werden, ob die Verkabelung für die pädagogische IT mit einbezogen werden kann und dann entsprechend mit berücksichtigt werden.

Aktuell erfolgt auf Grund eines Ratsbeschlusses der Ausbau der digitalen Infrastruktur an den Düsseldorfer Schulen im Rahmen der Fördermittel "Gute Schule 2020", so dass künftig alle Schulen eine optimierte, funktionsfähige WLAN-Ausstattung haben. Sobald bekannt ist, wann Baumaßnahmen erfolgen, werden die Schulen entsprechend informiert. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre Schulformbetreuung.

Weitere Informationen zum Schulbau befinden sich hier.

Beamer

Projektor, mit dem Bilder aus einem Ausgabegerät (wie TV oder Computer) an eine Wand (Bildwand) projiziert werden.

Die Bandbreite reicht von tragbaren Geräten für den mobilen Einsatz bis zu stationär befestigten Hochleistungsprojektoren und ist unter anderem abhängig von den Wünschen der Schule, den geplanten Anwendungsgebieten und der jeweiligen Raumsituation.

Wenn die Anschaffung eines Beamers geplant ist, muss somit auch immer die Raumsituation mitgeteilt werden, bestenfalls dokumentiert durch Fotos.

Informationen zur Präsentation mit interaktiven Beamern.

Bei Rückfragen und Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte an Ihre Schulformbetreuung.

Wird ein Beamer für die Aula benötigt, wenden Sie sich zur Klärung bitte an den Fachbereich Leistungen für Schulen, da Aulen-Beamer nicht zur päd. IT zählen, weil sie i.d.R. nicht zu Unterrichtszwecken genutzt werden.

 

Beratung, Budget, Bestellung

Beratungen

Beratungstermine zum Einsatz von Geräten im pädagogischen Netz der Schule und zum Medienkonzept der Schule können nach Vereinbarung mit ihrer Schulformbetreuung im ganzen Jahr stattfinden.

Bei Beratungsbedarf im Rahmen des Bestellverfahrens kann ebenfalls eine Beratung vereinbart werden, diese muss aber im Vorfeld der Bestellabwicklung erledigt sein (meist zum Juni des lfd. Jahres).

Bestellverfahren

  • Die Mitteilung des Schulbudgets erfolgt über die Schulformsprecher der Schulform an die Schulen
  • Bestellwünsche an die Schulformbetreuung bis zum per Mail im 1. Quartal genannten Abruftermin
    • Mittelverwendung bzw. Rechnungslegung muss bis zum Ende des Haushaltsjahres (meist Anfang Dezember) erfolgt sein, sonst verfallen die Mittel. Es werden daher feste Abgabetermine für die Bestellung genannt, um trotz Lieferzeiten die Termine halten zu können.
    • Lieferscheine sind unverzüglich bereit zu stellen an 40/21-2-eSchool (Fax oder Mail)

    Budget

    Nachdem die Mitteilung über die Höhe des tatsächlich zur Verfügung gestellten Gesamtbudgets für den Bereich der pädagogischen IT bei 40/21-2-eSchool vorliegt, erfolgt die Verteilung der Schulbudgets. Hieraus können die Schulen - unter Berücksichtigung des Medienkonzeptes der Schule und der technischen Vorgaben für das pädagogische Netz - die für die pädagogische Umsetzung notwendige IT-Ausstattung bestellen.

    Die päd. IT-Ausstattung ist Eigentum des Schulträgers in Nutzung der jeweiligen Schule, sie darf nicht ohne Rücksprache mit der Schulformbetreuung in andere Schulen abgegeben werden.

    Mit der Bekanntgabe der Mittel erfolgt auch die Information, welche Standardgeräte über Rahmenverträge zur Verfügung stehen, diese Informationen erfolgen über die Schulformsprecherinnen und Schulformsprecher an die Schulleitungen.

    Bei Geräten die nicht im Rahmenverträgen berücksichtigt werden erfolgt ggf. eine entsprechende Bedarfsabfrage mit anschließender zentraler Beschaffung.

    Budgetmittel müssen im laufenden Haushaltsjahr verausgabt werden, eine Übernahme ins Folgejahr ist nicht möglich; zum genannten ABRUFTERMIN nicht verausgabte Mittel verfallen.

    Bitte setzen Sie sich bei Rückfragen mit Ihrer Schulformbetreuung in Verbindung.

    Brandschutz

    Jede Schule hat eine Brandschutzordnung zu erstellen.

    Alles Schulen können das Muster des Amtes 40 erhalten über das Notfallmanagement Schulen.

    Es dürfen nur Geräte betrieben werden, die den Vorgaben der dort im Anhang befindlichen „Geschäftanweisung zur Abwehr von Gefährungen durch elektrische Anlagen und Betriebsmittel sowie zur Verbesserung der Energieeffizienz innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf (GA Elektro)“ entsprechen. Informationen hierzu erhalten Sie im Sekretariat. Die auf Seite 7 der Anweisung aufgeführten Vorgaben zu elektrischen Geräten sind unbedingt einzuhalten (Abstände, Lüftungsgitter, etc).

    Die in der Brandschutzordnung bezeichneten Rettungswege und Brandschutztüren sind immer freizuhalten; die Türen dürfen nicht festgestellt werden.Brandschutzwände dürfen nicht mit Öffnungen versehen werden (Bohrungen). Beachten Sie auch unbedingt die dort aufgeführten Vorgaben für die Nutzung von Mehrfachsteckdosen.

    Die durch 40/21-2-eSchool beschafften Geräte befinden sich zum Zeitpunkt der Beschaffung auf dem aktuellen Stand der Technik; bei älteren Geräten oder Spendengeräten muss eine entsprechende Überprüfung durch die Schule stattfinden.

    bring your own device (byod)

    (Nutzung privater Hardware für schulische Zwecke)

    Weitergehende Informationen der Medienberatung NRW zum Thema befinden sich hier.

    Eine echte BYOD-Nutzung ist aktuell noch nicht möglich.

    Ob BYOD technisch möglich ist, ist abhängig von den an der Schule vorhandenen Gegebenheiten. Bitte sprechen Sie hierzu Ihre Schulformbetreuung an.

    Die rechtliche Klärung für die Düsseldorfer Schulen für Schülerinnen und Schüler ist erfolgt.

    Zur Sicherung des verantwortungsvollen Umgangs mit den Computereinrichtungen hat das Land NRW neben Informationen zu Rechtsfragen bei Nutzung des Internets an Schulen
    unter dem Punkt "Regelungen" eine Muster-Nutzungsordnung für Computereinrichtungen an Schulen veröffentlicht.

    In den Düsseldorfer Schulen werden darüber hinaus durch die Schülerinnen und Schüler nichtschulische Computereinrichtungen genutzt (eigene Geräte im Rahmen des "bring your own device" sowie Geräte von Dritten, z.B. Förderverein). Außerdem ist bei portablen Geräten eine Heimnutzung möglich, daher muss diese Nutzungsordnung durch Zusätze modifiziert werden.

    Die Nutzung bezieht sich natürlich immer auf unterrichtliche Zwecke.

    byod - Zusatzinformationen Düsseldorfer Schulen

    Der Internetverkehr an den Düsseldorfer Schulen wird über das EDU-Gateway für einen Zeitraum von 14 Tagen gerätebezogen geloggt bzw. auf dem Server des EDU-Gateway-Webportals gespeichert; Serverstandort ist Frankfurt am Main. Eine generelle Auswertung findet nicht statt. Innerhalb des Webfilters/ der Websecurity wird der Datenverkehr für 3 Monate gespeichert, allerdings nur die IP-Adressen. Ein Rückschluss auf das Endgerät ist nur innerhalb der letzten 14 Tage möglich.

    Da es zurzeit keine zentrale Benutzerverwaltung gibt - und damit auch keine benutzerbezogene Einwahl ins Internet - ist es nach heutigem Stand nicht möglich, Rückschlüsse auf den Benutzer zu ziehen. Dieses kann erst bei einer neuen technischen Lösung berücksichtigt werden.

    Die Schulleitung ist für die Regelung der Internetnutzung zuständig, diese wird in der Regel über ein Medienkonzept und entsprechende Beschlüsse in der Schule geregelt. Im Unterricht ist der Lehrer oder die Lehrerin für die Einhaltung der Aufsichtspflicht verantwortlich

    Die Schule muss ggf. bei Nachforschungen der Staatsanwaltschaft Auskunft darüber erteilen können, wer wann welches Gerät benutzt hat. Eine private Nutzung muss in jedem Fall ausgeschlossen werden, da diese Ressourcen ausschließlich für die Durchführung des Unterrichts und Wissensvermittlung im Rahmen der schulischen Aufgaben genutzt werden darf.  

    Generell werden alle Protokolle nur ausgewertet, sofern über die Ordnungsbehörden entsprechende schriftliche Anfragen zur Unterstützung der Ermittlungen in Strafverfahren aufgenommen werden.

    BV-Maßnahmen

    Wenn es im Rahmen eines BV-Beschlusses (Beschluss der Bezirksvertretung) zu Maßnahmen bei eSchool kommt, kann eSchool nicht direkt Auskunft geben,

    Diese Maßnahmen laufen gesteuert über einen Ansprechpartner, eSchool erhält erst detaillierte Informationen, wenn auch die Mittel des Beschlusses entsprechend bei eSchool zur Verfügung stehen.