Zur Sicherung des verantwortungsvollen Umgangs mit den Computereinrichtungen hat das Land NRW neben Informationen zu Rechtsfragen bei Nutzung des Internets an Schulen
unter dem Punkt "Regelungen" eine Muster-Nutzungsordnung für Computereinrichtungen an Schulen veröffentlicht.
In den Düsseldorfer Schulen werden darüber hinaus durch die Schülerinnen und Schüler nichtschulische Computereinrichtungen genutzt (eigene Geräte im Rahmen des "bring your own device" sowie Geräte von Dritten, z.B. Förderverein). Außerdem ist bei portablen Geräten eine Heimnutzung möglich, daher muss diese Nutzungsordnung durch Zusätze modifiziert werden.
Auch bei der Nutzung von Computereinrichtungen, die von Dritten zur Verfügung gestellt wurden, ist die Nutzungsordnung zu berücksichtigen.
Bzgl. der Einbindung lehrereigener Geräte in das pädagogische Netz der Schule wurde das städtische Rechtsamt zur Klärung verschiedener Fragestellungen hinzugezogen (z.B. Kontrolle des dienstlichen Gebrauchs des Internets, Datenschutz, Schadenersatz etc.). Das vorliegende Gutachten ergibt, dass bis zur endgültigen Klärung durch das Land NRW hinzugezogen eine Ausnahmeregelung erfolgen kann, diese ist im Bereich Düsseldorf erfolgt.
Eine Einbindung lehrereigener Geräte in das pädagogische Netz der Schulen ist daher im Rahmne der Übergangsregelung möglich. Sobald die Klärung von BYOD durch Lehrkräfte seitens des Landes NRW erfolgt ist, können die entsprechenden Informationen hier abgerufen werden.
Bzgl. der Annahme von Spenden und weiterer Schulsponsoring-Maßnahmen beachten Sie bitte die generellen Regelungen des Amtes für Schule und Bildung.
Medienpädagogische Maßnahmen wie die Einholung einer unterschriebenen Nutzungsordnung, die Aufsichtspflicht bei der Nutzung mit der Protokollierung der besuchten Internetseiten etc. liegen nach wie vor im Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich der Schulen. Bei Schulen, die einen eigenen Server haben, obliegt auch die Netzverantwortung den Schulen.
Bitte beachten Sie die zusätzlichen Informationen zu byod an Düsseldorfer Schulen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Schulformbetreuung.