Anlagentechnik

Anlagentechnik

So wird im Bereich der Anlagentechnik (Heizung, Warmwasser und Lüftung) gefördert:

Anlagenbereich Förderhöhe Anmerkungen
Wärmepumpe (erstmaliger Einbau) 4.250,-€ bis 6.500,-€ nur für Bestandsgebäude, Vorlauftemperatur max. 55°C
Lärmschutzhaube (mit Einbau Wärmepumpe) 50 %, max. 500,-€ nur für Bestandsgbeäude
Fernwärme - Anschluss 20 %, max. 10.000,-€ nur für Bestandsgebäude
Fernwärme - Hausanlage 10 % nur für Bestandsgebäude
dezentrale Lüftungsanlagen mit WRG 200,- €/ je Gerät, max. 1.000,-€/WE nur für Bestandsgebäude
zentrale Lüftungsanlagen mit WRG 1.200,-€ / WE nur für Bestandsgebäude
Hydraulischer Abgleich* 20 % Zuschuss, max. 4.000,-€/WE nur für Bestandsgebäude
Elektr. gesteuerte Heizkörperthermostate 50 % Zuschuss nur für Bestandsgebäude,  max. 8 St. /WE
Optimierung dezentrale Warmwasserversorgung - Durchlauferhitzer 30 % Zuschuss nur für Bestandsgebäude

*bei Gasbeheizung: Gebäude mit max. 5 Wohneinheiten

 

Balkonsolaranlagen

Balkonsolaranlagen

Balkonsolaranlagen für Haushalte mit geringem Einkommen

Um die Belastung durch gestiegene Stromkosten abzumildern, fördert die Landeshauptstadt unterstützt von der Bürgerstiftung Düsseldorf und der Deutschen Postcode Lotterie die Installation von Balkonsolaranlagen. Dies hat der Rat der Stadt am Donnerstag, 9. März 2023 beschlossen. Mit dem Zuschuss der Stadt in Höhe von 800 Euro und der zusätzlichen Förderung aus Mitteln der Postcode-Lotterie können Haushalte mit geringem Einkommen eine Balkonsolaranlage kostenlos anschaffen. Dafür ist allerdings eine zusätzliche (kostenlose) Energieberatung erforderlich. Es muss eine qualifizierte Energieberatung über eine aktive Energieberatung der Caritas oder einer anderen Verbraucherberatung, durch einen elektrischen Fachbetrieb oder durch Wohnungs- oder HauseigentümerInnen erfolgen. Diese Beratung schließt auch eine Prüfung der energetischen Eignung des geplanten Standortes ein. Darüber hinaus können insbesondere die Immobilienunternehmen auch andere unterstützende Beratungsmaßnahmen anbieten. So kann im Rahmen der Förderung ein doppelter Beitrag für den Klimaschutz in Düsseldorf erzielt werden. Zum Beispiel unterstützt das Team der Energiesparberatung der Caritas Düsseldorf, per E-Mail an energiesparservice@caritas-duesseldorf.de erreichbar, die Haushalte bei der Antragstellung im Rahmen des Förderprogramms "Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf" und der Umsetzung.

Fördervoraussetzung ist eine Genehmigung des Gebäudeeigentümers zur Installation und die Vorlage eines Grundsicherungsbescheides oder eines Düsselpasses. Die Antragstellung kann in diesem Fall über das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz oder über die Caritas erfolgen. Interessenten können sich unter folgenden Telefonnummern informieren: 0211-8921015 oder Caritas 0211-77921059.

Ohne Düsselpass kann – wie bisher – eine Förderung für eine Balkonsolaranlage bis zu 600 Euro gewährt werden. Die Antragstellung erfolgt dann regulär über das Förderprogramm "Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten". Entsprechende Anträge werden weiter unten auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

Balkonsolaranlagen, die gefördert werden sollen, dürfen erst gekauft werden, wenn den Antragstellern eine Fördernummer vorliegt. Ein Kauf der Anlage vor Erhalt der Fördernummer ist förderschädlich.

Batteriespeicher werden in Zusammenhang mit Steckersolar-Balkonanlagen nicht gefördert.

Effizienz- und Passivhaus - Sanierung

Effizienz- und Passivhaus - Sanierung

So wird die Sanierung eines Bestandsgebäudes zum Effizienzhaus oder Passivhaus gefördert:

Standard Förderhöhe
Effizienzhaus: Denkmal, 85, 70, 55, 40 10 % Zuschuss*, max. 12.000,-€/WE
Effizienzhaus: Denkmal, 85, 70, 55, 40 EE oder NH - Klasse 10 % Zuschuss*, max. 15.000,-€/WE
Passivhaus: Standard EnerPHit  10 % Zuschuss*, max. 12.000,-€/WE

*auf förderfähige Kosten

 

Effizienz- und Passivhaus - Neubau

Effizienz- und Passivhaus - Neubau

So werden im Neubaubereich Effizienzhäuser und Passivhäuser gefördert:

Standard Förderhöhe
Effizienzhaus 40, Passivhaus Classic, Passivhaus Plus, Passivhaus Premium 10 % Zuschuss*, max. 10.000,-€/WE
Effizienzhaus 40 QNG 10 % Zuschuss*, max. 15.000,-€/WE

* auf förderfähige Kosten

Erneuerbare Energien und Elektromobilität

Erneuerbare Energien und Elektromobilität

So wird im Bereich der erneuerbaren Energien (Photovoltaik und Solarthermie) und der Elektromobilität gefördert:

Technik Förderhöhe Anmerkungen
Photovoltaikanlagen* ab 1 kWp: 1.000,-€ Grundförderung zzgl. 200,-€ je kWp, max. 10.000,-€ für Bestands- und Neubauten
Steckersolar - Balkonanlagen 50%, max. 600,-€ für Bestands- und Neubauten
Batteriespeicher 250,- € je kWh Speicherkapazität, max. 10.000,-€ für Bestands- und Neubauten; nicht für Balkonsolaranlagen
Intelligente Messtechnik - Mieterstrom 40 %, max. 4.000,-€ nur Zwei- und Mehrfamilienhäuser
Solarthermie für Warmwasserbereitung,     1-2 WE 1.000,-€  nur für Bestandsgebäude
Solarthermie für Warmwasserbereitung, MFH 100,- bis 150,-€/m² Kollektorfläche nur für Bestandsgebäude
Solarthermie für Heizungsunterstützung 120,- bis 200,-€ /m² Kollektorfläche nur für Bestandsgebäude
Innovationsbonus PV + Wärmepumpe + 30 % Zuschuss für PV + Speicher nur für Bestandsgebäude
Wandladestation (Elektromobilität) 50 % Zuschuss, max. 2.000,-€/Ladepunkt** für Bestands- und Neubauten
PVT-Kollektoren als innovative Sondermaßnahme als Einzelfallentscheidung

* Bonusförderung zusätzlich zur Förderung für Photovoltaik: - im Bereich Denkmal: 25 %,      - im Bereich Fassadenphotovoltaik: 20 %, - für Cradle to Cradle Module: 20 %

** je Ladepunkt muss die Nutzung eines Elektroautos nachgewiesen werden

Gebäudehülle

Gebäudehülle

Im Bereich der Gebäudeeffizienz/Gebäudehülle werden bei Sanierungen folgende Dämmungen gefördert:

Bauteil Anforderung Förderhöhe
Außenwand U-Wert: 0,20 W/m²k oder kleiner 20,- bis 60,-€ /m² *
Dach - Satteldach U-Wert: 0,14 W/m²k oder kleiner 20,- bis 60,-€ /m² *
Dach - Flachdach U-Wert: 0,14 W/m²k oder kleiner 20,- bis 60,-€ /m² *
Dach incl. Begrünung U-Wert: 0,14 W/m²k oder kleiner 20,- bis 60,-€/m² + 40,-€/m²
Oberste Geschossdecke U-Wert: 0,14 W/m²k oder kleiner 10,- bis 20,-€ /m² *
Kellerdecke U-Wert: 0,25 W/m²k oder kleiner 10,- bis 20,-€ /m² *
Fenster - Fenstertausch Uw-Wert: 0,95 W/m²k oder kleiner 50,- bis 150,-€ /m² **
druckfeste Fenster Uw-Wert 1,1 W/m²k oder kleiner 30 % Zuschuss***

* Die Förderhöhe richtet sich nach den Materialeigenschaften: Dämmstoffe und -systeme mit 'Blauer Engel' oder 'Natureplus' Zertifizierung werden besser gefördert als konventionelle Dämmstoffe - bitte Richtlinie beachten!

** Materialanforderungen beachten: bei Holzrahmen heimische Hölzer oder Tropenhölzer mit FSC-Siegel, PVC-Kunststofffenster nur mit Rezyclatanteil von mind. 55 %

*** nur für Gebäude, die nachweislich in Gebieten mit  Hochwasser- oder Starkregengefahr liegen (s. Richtlinie)

Weitere Förderung und Förderprogramme

Weitere Förderung und Förderprogramme

Die Antrags- und Sanierungsbegleitung im Bereich von wird ebenfalls gefördert:

Was Förderhöhe Anmerkungen
Antragsbegleitung 50 %, max. 300,-€ nur Bestandsgebäude
Baubegleitung Ein- und Zweifamilienhäuser* 50 %, max. 2.500,-€ nur Bestandsgebäude
Baubegleitung Mehrfamilienhäuser* 50 %, max. 1.000,-€/WE (max. 10.000,-€) nur Bestandsgebäude
Baubegleitung Denkmal -  Ein- und Zweifamilienhäuser bis 100 %, max. 5.000,-€ nur Bestandsgebäude
Baubegleitung Denkmal - Mehrfamilienhäuser bis 100 %, max. 2.000,-€/WE (max. 10.000,-€) nur Bestandsgebäude
Thermografie 50 %, max. 150,-€ nur Bestandsgebäude

*nur wenn keine BEG-Baubegleitung stattfindet

Weitere Förderprogramme die Sie unbedingt beachten sollten

Neben der städtischen Förderung durch das Förderprogramm Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf gibt es noch weitere Zuschüsse über Förderprogramme des Bundes oder des Landes NRW, die Sie parallel in Anspruch nehmen können. Dadurch erhöht sich die Gesamtfördersumme noch einmal deutlich für Sie! 

Folgende Programme sollten Sie beachten: