Förderhöhe bei Einzelmaßnahmen
Der Förderzuschuss beträgt bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, wie z.B. dem Austausch der Fenster oder der Dämmung des Daches 15 Prozent der Kosten. Der Zuschuss erhöht sich um 5 Prozent, wenn die Maßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan empfohlen wird.
Die Installation einer neuen, umweltschonenden Heizungsanlage mit erneuerbaren Energieen wird mit höheren Zuschüssen belohnt. Die Höhe des Zuschusses ist variabel:
Förderung im Bereich der Heizungstechnik Art der Heizungsanlage | Gebäudebestand |
Fördersatz | Klimageschwindigkeitsbonus* | Einkommensbonus** |
Solarthermie | 30 Prozent | 20 Prozent | 30 Prozent |
Biomasse | 30 Prozent | 20 Prozent | 30 Prozent |
Wärmepumpe | 30 Prozent | 20 Prozent | 30 Prozent |
Brennstoffzelle | 30 Prozent | 20 Prozent | 30 Prozent |
Wasserstofffähige Heizung | 30 Prozent | 20 Prozent | 30 Prozent |
Innovative Heizungstechnik | 30 Prozent | 20 Prozent | 30 Prozent |
Wärmenetzanschluss | 30 Prozent | 20 Prozent | 30 Prozent |
Gebäudenetzanschluss | 30 Prozent | 20 Prozent | 30 Prozent |
Bonus für effiziente Wärmepumpe
Wird eine Wärmepumpe mit Wärmequelle Erdreich oder (Ab-) Wasser eingebaut oder wird die Wärmepumpe mit klimafreundlichem Kältemittel betrieben, so erhält man einen Bonus in Höhe von 5 Prozent.
*Klimageschwindigkeitsbonus
Wird eine Gas-, Öl-, Kohle-, oder Nachtspeicherheizung ausgebaut und das Gebäude dann ganz ohne fossile Energieen beheizt, so erhält man einen Bonus in Höhe von 20 Prozent.
**Einkommensbonus
Als selbstnutzende Eigentümerin oder selbstnutzender Eigentümer erhalten Sie den Einkommensbonus, wenn Ihr Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt.
Förderhöhe bei der Heizungsoptimierung
Die Förderung für die Optimierung von bestehenden Heizungsanlagen mit veralteter Anlagentechnik beträgt 15 Prozent der Bruttokosten.
Gefördert wird
- der Austausch von Heizungspumpen
- der hydraulische Abgleich (Berechnungen und Ausführung)
- Zusatzarbeiten wie z.B. die Erneuerung von Thermostatventilen
Mehr Förderung durch Beratung
Lassen Sie sich von einem Energieberater im Vorfeld unterstützen, bevor Sie Ihre Maßnahmen umsetzen. Die Kosten für ein ausführliches Energiegutachten, einem sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan, werden zu 80 Prozent übernommen.
Werden vorgeschlagene Maßnahmen für die Gebäudehülle, die Heizungsoptimierung oder für sonstige Anlagentechnik, wie z.B. Lüftungsanlagen von Ihnen umgesetzt, erhalten Sie durch den Sanierungsfahrplan 5 Prozent mehr Förderung.