Informationen für Hebammen

Hebamme und schwangere Frau ©Gelpi/fotolia.com

Informationen für Hebammen

Die Registrierung und Überwachung der Hebammen erfolgt nicht mehr durch das Gesundheitsamt.

Änderungen ab April 2024:

Ab dem 1. April 2024 wird die Zuständigkeit zur Durchführung des neuen Hebammengesetzes (gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 12 ZustVO HB NRW) vollständig auf die Bezirksregierungen übertragen. Die Zuständigkeit umfasst insbesondere die Erteilung der Berufserlaubnis, die Tätigkeit als Aufsichtsbehörde für die praktischen Studienanteile (insbesondere Registrierung und Überwachung der Praxisanleitenden), Überwachung aller in Nordrhein-Westfalen tätigen Hebammen, hier insbesondere die jährliche Überprüfung der Fortbildungspflichten.

Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf

Postanschrift:
Bezirksregierung Düsseldorf
Postfach 300865
40408 Düsseldorf

poststelle@brd.nrw.de