Informationen für Hebammen
Informationen für Hebammen
Die Registrierung und Überwachung der Hebammen erfolgt nicht mehr durch das Gesundheitsamt.
Änderungen ab April 2024:
Ab dem 1. April 2024 wird die Zuständigkeit zur Durchführung des neuen Hebammengesetzes (gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 12 ZustVO HB NRW) vollständig auf die Bezirksregierungen übertragen. Die Zuständigkeit umfasst insbesondere die Erteilung der Berufserlaubnis, die Tätigkeit als Aufsichtsbehörde für die praktischen Studienanteile (insbesondere Registrierung und Überwachung der Praxisanleitenden), Überwachung aller in Nordrhein-Westfalen tätigen Hebammen, hier insbesondere die jährliche Überprüfung der Fortbildungspflichten.
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