Herzlich Willkommen beim Competence Center Beihilfe

Herzlich Willkommen beim Competence Center Beihilfe

Beihilfebescheide über die BeihilfeNRW App 

Die Beihilfe-App erleichtert die Kommunikation rund um Ihre Beihilfeangelegenheiten.
Seit Februar ist es möglich, dass Beihilfebescheide direkt über die App zugestellt werden können. Dadurch erhalten Sie Ihre Bescheide schneller und können jederzeit digital darauf zugreifen. Bitte achten Sie darauf, in den App-Einstellungen die Benachrichtigungen zu aktivieren. So werden Sie automatisch informiert, sobald ein neuer Bescheid für Sie bereitgestellt wurde.

Tipp: Wenn eine Erstattung auf Ihrem Konto eingegangen ist, lohnt sich ein Blick in die App. Der dazugehörige Beihilfebescheid ist bereits dort hinterlegt.

Nähere Informationen finden Sie unter Digitaler Abruf der Beihilfebescheide | Finanzverwaltung NRW

Hinweis:
Es kann momentan noch zu Problemen bei der Aktivierung kommen. Die Stadt Düsseldorf ist nicht Betreiber der BeihilfeAPP.
Bei technischen Problemen während der Installation oder Nutzung sind die Mitarbeitenden von IT.NRW unter der folgenden Telefonnummer für Sie erreichbar: 0211 9449 2116

Zuständigkeit des CC Beihilfe

Die Kundenberatung des Competence Center Beihilfe ist ausschließlich einem klar definierten Personenkreis vorbehalten.

Hierzu zählen

  • die Beschäftigten der Landeshauptstadt Düsseldorf, Stadt Wuppertal, Stadt Mönchengladbach, Stadt Frechen, Gemeinde Blankenheim, Stadt Würselen, Emschergenossenschaft und Lippeverband
  • die Lehrkräfte an Grund-, Haupt- und Förderschulen der Schulämter Düsseldorf, Mönchengladbach und Wuppertal

Bedienstete der Polizei sowie Versorgungsempfänger des LBV gehören nicht zu unserem Personenkreis.

Wir bitten um Verständnis, dass Anfragen von Personen, die nicht zu diesem berechtigten Kreis gehören, aus organisatorischen Gründen leider nicht bearbeitet werden können. Ebenso stehen keine Informationen darüber zur Verfügung, welche andere Beihilfestelle in diesen Fällen zuständig sein könnte, sodass hierzu leider keine Auskünfte erteilt werden können.
Ihre für Sie zuständige Beihilfestelle entnehmen Sie bitte Ihrem letzten Beihilfebescheid.

Für den berechtigten Personenkreis ist die Kundenberatung telefonisch unter 0211 8921161 montags, dienstags und donnerstags jeweils von 9 bis 12 Uhr erreichbar.

Darüber hinaus können Sie Ihre Fragen selbstverständlich auch per E-Mail an ccbeihilfe@duesseldorf.de richten.

Bitte reichen Sie Ihre Anträge oder Schriftverkehr nicht über die Kundenberatung ein.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Anträge über die App oder per Post an die Scanstelle in Detmold zu stellen. Sollten weitere Unterlagen erforderlich sein, wie beispielsweise Versicherungsbescheinigungen oder andere Nachweise, nutzen Sie bitte das Formular Schreiben an die Beihilfestelle. Diese Unterlagen senden Sie ebenfalls per Post an die Scanstelle, damit eine vollständige Bearbeitung gewährleistet werden kann.

Erreichbarkeit der Kundenberatung

Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im CC-Beihilfe stehen Ihnen an drei Tagen in der Woche telefonisch zur Verfügung.

Sie erreichen uns wie gewohnt unter 0211 8921161 montags, dienstags und donnerstags in der Zeit von 9 bis 12 Uhr.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an ccbeihilfe@duesseldorf.de oder senden Ihre Fragen per Post an die Scanstelle in Detmold.

 


Hinweis:

Auf der Internetseite einfach-einreichen.de wird damit geworben, dass Beihilfen auch über diese Seite eingereicht werden können. Dies ist nicht richtig.

Bitte reichen Sie weiterhin Ihre Anträge persönlich über die Scanstelle in Detmold per Post oder APP ein.

Nach § 13 Abs. 1 BVO NRW wird eine Beihilfe nur auf Antrag gewährt. Der Beihilfeantrag muss vom Beihilfeberechtigten oder einer bevollmächtigten Person persönlich unterzeichnet sein.

 

Bearbeitungsstand Beihilfe

Aktuell beträgt die Bearbeitungszeit bis zu 20 Arbeitstage.
Anträge mit besonders hohen Kosten werden immer vorrangig bearbeitet.

Wie können Sie uns unterstützen?

Fotografieren Sie mehrere Belege nacheinander. Diese können Sie anschließend gemeinsam in einem Antrag einreichen.

Bitte beachten Sie auch: Zu den Ferien und zum Jahreswechsel gehen besonders viele Anträge ein. Wenn möglich, reichen Sie Ihre Unterlagen daher außerhalb dieser Stoßzeiten ein. Dadurch können Wartezeiten verkürzt werden.

Bei Fragen helfen Ihnen die Mitarbeitenden des CCB gerne telefonisch während der bekannten Sprechzeiten oder per E-Mail weiter.

 

Formbedürftigkeit des Widerspruchs:

Ein Widerspruch kann schriftlich oder über die Beihilfe NRW App eingereicht werden. Der Widerspruch muss persönlich unterschrieben sein.

Bei elektronischer Einreichung ist der Widerspruch nur wirksam, wenn er entweder

  • Mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist oder
  • Per De-Mail mit Absenderbestätigung übermittelt wird (§ 70 VwGO)

Sollten in Ihrem Bescheid noch weitere Unterlagen durch die Beihilfestelle angefordert worden sein, wie z.B. Versicherungsnachweise, ärztliche Atteste, Verordnungen oder Kostenvoranschläge, so ist kein Widerspruch erforderlich. Die fehlenden Unterlagen können unter Hinweis auf den genannten Bescheid nachgereicht werden.

 

Beihilfe NRW App

Informationen zur Nutzung der Beihilfe NRW App finden Sie hier.

Informationen für neue Beihilfeberechtigte

hier

Weitere Fragen beantwortet Ihnen gern unser Kundenservicebereich

  • unter der zentralen Rufnummer 0211 89-21161

  • oder per E-Mail ccbeihilfe@duesseldorf.de

  • Ihr Amt für Zentrale Dienste
    - Competence Center Beihilfe -

  • Änderungen und Irrtum vorbehalten