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Teilhabe ist ein Grundrecht

Jugendlicher im Rollstuhl, Foto: iStock, SventyFour

Teilhabe ist ein Grundrecht

Schwerbehindertenausweis - Information für Jugendliche und junge Erwachsene

Vielleicht hast du eine chronische oder psychische Erkrankung, ADHS, Autismus oder eine andere gesundheitliche Beeinträchtigung, die Auswirkungen auf deinen Alltag hat. Wenn diese länger als sechs Monate besteht, kann geprüft werden, ob ein sogenannter Grad der Behinderung (GdB) festgestellt werden kann. Beim einem Grad der Behinderung von 50 erhältst du einen Schwerbehindertenausweis. Dieser kann dir helfen, Unterstützung zu bekommen und Nachteile im Alltag auszugleichen - zum Beispiel in der Schule, während der Ausbildung, im Studium oder im Job.

Du bist dir nicht sicher, ob ein Antrag sinnvoll ist?

Melde dich gern bei uns. Wir beraten dich vertraulich und unverbindlich.

Kurz & knapp

Was bringt ein Grad der Behinderung?

Je nach Grad der Behinderung (GdB) gibt es diese Vorteile:

  • Nachteilsausgleiche in Schule, Ausbildung oder Studium (zum Beispiel mehr Zeit bei Prüfungen)
  • besonderen Kündigungsschutz im Job 
  • zusätzliche Urlaubstage
  • steuerliche Entlastungen 
  • Vergünstigungen, zum Beispiel im Schwimmbad
  • Unterstützung durch eine Assistenzkraft, zum Beispiel in der Freizeit oder Schule
  • kostenlose oder ermäßigte Fahrten mit Bus und Bahn, Beiblatt mit Wertmarke

Das sind Beispiele. Welche Unterstützung du erhältst, hängt von deinem persönlicher Bedarf im Alltag ab.

Weitere Informationen zu Merkzeichen und Nachteilsausgleichen

Was stimmt eigentlich?

  • Psychische Erkrankungen zählen nicht
    Falsch - auch psychische Erkrankungen können berücksichtigt werden. 
     
  • Ein Schwerbehindertenausweis schadet bei Bewerbungen
    Nein, das tut er nicht. Er bietet sogar Chancen. Du musst ihn aber nicht erwähnen, wenn du nicht möchtest. 
     
  • Meine Erkrankung ist nicht schlimm genug
    Das ist nicht der Punkt. Entscheidend ist, wie viel Kraft und Mühe dich dein Alltag kostet.

Wie kommst du an einen Schwerbehindertenausweis?

  • Du füllst den Antrag aus und unterschreibst ihn.
     
  • Ärztliche Unterlagen reichst du ebenfalls mit ein, wenn du diese zur Hand hast.
     
  • Du teilst uns die Kontaktdaten deiner behandelnden Ärztinnen oder Ärzte mit.
     
  • Wir prüfen deine Unterlagen. Falls nötig, holen wir weitere Informationen ein.
     
  • Wir informieren dich mit einem Bescheid. Das dauert meistens mehrere Monate.
     
  • Die Beantragung ist kostenlos.
     

Du hast verschiedene Möglichkeiten, deinen Antrag einzureichen:

  • Online unter www.elsa.nrw.de 
     
  • Per Post, den Antrag findest du hier
     
  • Telefonisch oder persönlich

Soll eine andere Person dir helfen?

  • Wenn du 15 Jahre alt bist, kann eine andere Person dich bei der Beantragung des Schwerbehindertenausweises unterstützen. 
     
  • Das kann zum Beispiel hilfreich sein, wenn es dir gerade nicht gut geht, du wenig Zeit hast oder einfach jemanden an deiner Seite haben möchtest.
     
  • Mit deiner Vollmacht dürfen wir mit dieser Person über deinen Antrag sprechen. 
     
  • Die Person kann dich im Kontakt mit uns unterstützen und in deinem Namen handeln.
     
  • Die Vollmacht kannst du direkt mit dem Antrag einreichen oder später zuschicken.
     
  • Du kannst die Vollmacht jederzeit rückgängig machen.
     

Vollmacht zum Ausfüllen

Du möchtest mehr wissen?

  • Dann schau doch mal in den Ratgeber für schwerbehinderte Menschen vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
     
  • Dort werden das Antragsverfahren, die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis und die damit verbundenen Erleichterungen erklärt.

Wie erreichst du uns?

Amt für Soziales und Jugend 
Hilfen bei Schwerbehinderung 
Willi-Becker-Allee 7, 40227 Düsseldorf 

Telefon 0211 8991 
schwerbehindertenrecht@duesseldorf.de

Infotheke 
Du kannst auch gerne zu unserer Infotheke kommen. Dort wirst du beraten und erhältst den Antrag. Diesen gibt es übrigens auch im Bürgerbüro.

 

Schon gewusst?

Schon gewusst?

Wenn sich deine Gesundheit verschlechtert, kannst du einen Änderungsantrag stellen. Wir helfen dir auch gerne weiter, wenn du deinen Ausweis verloren hast, ihn verlängern möchtest oder du umziehst. 

Deine Gesundheit hat sich verschlechtert?

  • Vielleicht ist eine neue Erkrankung dazugekommen oder deine gesundheitliche Situation hat sich verändert.
  • Dann kannst du einen Änderungsantrag stellen.
  • Der Ablauf ist der gleiche wie bei deinem ersten Antrag.
  • Wir prüfen, ob sich der Grad der Behinderung (GdB) oder die Merkzeichen in deinem Schwerbehindertenausweis ändern.

Unser Tipp:

Schicke möglichst aktuelle ärztliche Unterlagen mit. Das kann die Bearbeitung beschleunigen.

Dein Schwerbehindertenausweis läuft ab?

  • Dann melde dich rechtzeitig bei uns - telefonisch oder per E-Mail.
     
  • Wir prüfen, ob dein Schwerbehindertenausweis verlängert werden kann.
     
  • Die Verlängerung hängt davon ab, warum dein Ausweis befristet wurde und welche Voraussetzungen bei dir vorliegen.

Dein Schwerbehindertenausweis ist weg?

  • Kein Stress – das kann passieren.
     
  • Melde dich einfach telefonisch oder per E-Mail bei uns.
     
  • Wir stellen dir einen neuen Schwerbehindertenausweis aus und schicken ihn per Post zu.
     
  • Gut zu wissen: Einen neuen Ausweis können wir leider nicht direkt vor Ort ausstellen.

Du bist umgezogen?

Du hast jetzt an eine andere Adresse in Düsseldorf?

  • Dann informiere uns einfach telefonisch oder per E-Mail.
  • Wir aktualisieren deine Daten.

Du bist nach Düsseldorf gezogen oder wohnst jetzt in einer anderen Stadt?

  • Dann informiere uns bitte per Post oder per E-Mail.
  • Wir kümmern uns darum, dass deine Unterlagen an die richtige Stelle weitergeleitet oder von dort angefordert werden.

Da geht noch mehr

Da geht noch mehr

Der Schwerbehindertenausweis ist nur ein Teil der Möglichkeiten. Entdecke, welche Unterstützung das Amt für Soziales und Jugend noch für dich bereit hält.

  • Amt für Soziales und Jugend
    Hilfen bei Schwerbehinderung
    Willi-Becker-Allee 8
    40227 Düsseldorf
  • Telefon 0211 - 8991
  • Öffnungszeiten der Infotheke

    Montag bis Freitag
    von 8 bis 12 Uhr
  • Eingang barrierefrei, Aufzug, taktile Leitlinien, Behinderten-WC, Wickelraum, Behindertenparkplatz