Weitere Informationen
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
In Ihrem Schwerbehindertenausweis muss eins der folgenden Merkzeichen stehen:
- G - erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit
- Gl - gehörlos
- aG - außergewöhnlich gehbehindert
- Bl - blind
- H - hilflos
Welche Kosten entstehen?
Das „Beiblatt mit Wertmarke“ kostet 53 Euro für 6 Monate oder 104 Euro für 12 Monate (Stand: 2025).
Sie erhalten das „Beiblatt mit Wertmarke“ kostenlos, wenn in Ihrem Schwerbehindertenausweis
- das Merkzeichen Bl oder H eingetragen ist oder
- Sie bestimmte Sozialleistungen beziehen.
Wie erfolgt die Beantragung?
Das „Beiblatt mit Wertmarke“ können Sie entweder persönlich, per Post oder E-Mail bei uns beantragen. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne einen Antragsvordruck zu.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie das „Beiblatt mit Wertmarke“ inklusive weiterer Informationen per Post.
Die Gültigkeit läuft ab?
Das „Beiblatt mit Wertmarke“ enthält ein Gültigkeitsdatum.
Etwa 4 bis 6 Wochen vor Ablauf fragen wir Sie schriftlich, ob Sie das „Beiblatt mit Wertmarke“ weiter nutzen möchten.
Ist eine Rückgabe möglich?
Sie können uns das "Beiblatt mit Wertmarke" per Post zusenden, falls Sie es nicht mehr benötigen.
Wenn die Laufzeit noch nicht begonnen hat, überweisen wir den von Ihnen gezahlten Betrag zurück auf Ihr Konto.
Bei einer restlichen Laufzeit von mindestens 6 Monaten erhalten Sie die Hälfte des gezahlten Betrages.
Wenn die Laufzeit kürzer ist, kann leider keine Kostenerstattung erfolgen.
Kontakt
Amt für Soziales und Jugend
Hilfen bei Schwerbehinderung
Willi-Becker-Allee 7
40227 Düsseldorf
Info-Telefon 0211 89-91
schwerbehindertenrecht@duesseldorf.de
Infotheke
Nutzen Sie auch gerne unsere Infotheke, wenn Sie Fragen haben.