Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben

Dauerhafte Integration von schwerbehinderten Menschen in das Arbeitsleben

Die Fachstelle berät zu den unterschiedlichen Unterstützungsangebote und hilft bei der Antragstellung.

Hilfen am Arbeitsplatz

Die Fachstelle berät bei der Gestaltung eines behinderungsgerechten Arbeitseinsatzes und der behindertengerechten Ausstattung des Arbeitsplatzes. Die Kosten für die behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes
können teilweise oder voll übernommen werden. Die Beratung kann auch vor Ort stattfinden. Weiterhin unterstützt die Fachstelle bei der Beseitigung von Problemen zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden.

Informationsveranstaltungen

Für Arbeitgebende, Betriebsräte, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen organisiert die Fachstelle Informationsveranstaltungen. Gerne kommen Mitarbeitende der Fachstelle als Referent*in zu Versammlungen und Kongressen. Termine können individuell vereinbart werden.

Durchführung des Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen

Sofern das Arbeitsverhältnis über sechs Monate hinaus besteht, unterliegen schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen dem besonderen Kündigungsschutz nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch. Die Kündigung eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen ist nur mit vorheriger Zustimmung des Integrationsamtes möglich. Im Rheinland übernimmt die Aufgaben des Integrationsamtes das LVR-Inklusionsamt in Köln. Möchten Arbeitgebende das
Arbeitsverhältnis mit schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen kündigen, müssen diese zuvor einen Antrag auf Zustimmung beim LVR-Inklusionsamt stellen. Die Fachstelle führt das erforderliche Anhörungsverfahren durch und versucht eine Einigung zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden zu erreichen. Nach Abschluss der Sachverhaltsermittlung entscheidet das LVR-Inklusionsamt über den Antrag.

Prävention und betriebliches Eingliederungsmanagement

Wenn das Arbeitsverhältnis eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten gefährdet ist, ist der Arbeitgebende nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch zur Durchführung von Präventionsmaßnahmen verpflichtet. In diesen Fällen kann die Fachstelle beratend unterstützen, um alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung stehenden Hilfen zur Beseitigung der Schwierigkeiten und zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auszuschöpfen. Hierzu können auch finanzielle Hilfen gewährt werden. Ebenso verhält es sich, wenn ein schwerbehinderter oder gleichgestellter Mensch innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt. Bei einer Kontaktaufnahme mit der Fachstelle müssen keine Nachteile befürchtet werden. Die Mitarbeitenden der Fachstelle unterliegen der Schweigepflicht und alle Probleme werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Kontakt

  • Fachstelle für behinderte
    Menschen im Arbeitsleben
    Telefon 0211 89-25788
    Fax 0211 89-29367
  • Amt für Soziales und Jugend
    Willi-Becker-Allee 8
    40227 Düsseldorf
  • Eingang barrierefrei, Aufzug, taktile Leitlinien, Behinderten-WC, Wickelraum, Behindertenparkplatz