Schülerreisendenliste (Schülersammelliste)

Allgemeine Information

Was ist eine Schülerreisendenliste?

Eine Schülerreisendenliste dient der Reiseerleichterung bei Fahrten von Schulklassen in andere EU-Staaten. Sie erfüllt hierbei zwei Funktionen:

  • Sie ersetzt einen Aufenthaltstitel und
  • stellt einen Passersatz dar.

An wen richtet sich dieSchülerreisendenliste?

Die Schülerreisendenliste richtet sich an Schülerinnen und Schüler an allgemein- oder berufsbildenden Schulen, die nicht Unionsbürger (so genannte Drittstaatler) sind und die keinen eigenen geeigneten, also im Ziel- oder Transitstaat anerkannten, Pass oder Passersatz besitzen (zum Beispiel, weil sie im Pass der Eltern eingetragen sind). 

Die Schülerreisendenliste darf nur für eine konkret geplante Klassenfahrt einer allgemein- ober berufsbildender Schule ausgestellt werden. Sie wird direkt von der Schule beantragt und nur an eine Lehrerin, einen Lehrer oder eine durch Vollmacht autorisierte Person gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt.

Wie läuft die Beantragung ab?

Schritt 1: Beantragung der Schülerreisendliste durch die Schule

Die Schülerreisendenliste sollte spätestens sechs Wochen vor der geplanten Klassenfahrt beantragt werden. Für die Beanrtagung steht ein Kontaktformular zur Verfügung. Über den Button "Termin online anfragen" kann das Anliegen der Schülerreisendenliste ausgewählt werden. Nach Eingabe der Personendaten durch die antragstellende Person, ist dem Antrag eine Teilnhemerliste beizufügen, welche nicht handschriftlich sein darf. Die Liste ermöglicht es der Ausländerbehörde, zu prüfen, welche Schülerinnen und Schüler eine Schülerreisendenliste benötigen, ob weitere Unterlagen benötigt werden oder sonstige Reisehindernisse ersichtlich sind. 

Die Liste muss folgende grundsätzliche Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift der Schule
  • Zweck, Ziel und Zeitraum der Reise
  • Name der begleitenden Lehrkräfte
  • Kontaktdaten zwecks Terminvereinbarung zur Abholung der Reisendenliste

Die Liste muss folgende Angaben aller teilnehmenden Schülerinnen und Schüler enthalten:

  • Name
  • Vorname
  • Geburtsdatum und -ort
  • Staatsangehörigkeit
  • aktuelle Anschrift
  • Aufenthaltsrechtlicher Status (Duldung, Gestattung)

Der Liste müssen folgende Unterlagen beigefügt sein:

  • Einverständniserklärung der Eltern, über die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an der Klassenfahrt
  • biometrische Passfotos der Schülerinnen und Schüler

Schritt 2: Abwarten der Rückmeldung durch die Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde Düsseldorf prüft die Angaben und teilt der Schule mit:

  • für welche Schülerinnen und Schüler eine Schülersammelliste erforderlich ist
  • ob zusätzliche Dokumente benötigt werden
  • ob persönliche Vorsprachen erforderlich sind (vom Einzelfall abhängig und kommt eher selten vor).

Schritt 3: Abholung der Schülerreisendenliste

Die Schülerreisendenliste wird nach Terminabsprache persönlich oder durch schriftlich Bevollmächtigten bei der Ausländerbehörde Düsseldorf
abgeholt. Bitte beachten Sie (falls noch nicht geschehen), dass die Schule Ihre Daten gegensiegeln muss. Bei Abholung wird die Schülerreiseliste
gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt, um die ordnungsgemäße Übergabe des hoheitlichen Dokuments sicherzustellen.

Zudem ist eine Gebühr für jede Person, für die eine Eintragung in der Liste vorgenommen wird, zu entrichten (nur Kartenzahlung)

Für Volljährigebeträgt beträgt die Gebühr jeweils 12 Euro. 
Für Minderjährige beträgt die Gebühr jeweils 6 Euro. 

Voraussetzungen

  • Es handelt sich um die Klassenfahrt einer allgemein- oder berufsbildenden Schule in Düsseldorf.
  • Die Schülerinnen und Schüler halten sich erlaubt in Düsseldorf oder einer der umliegenden Gemeinden auf (nur in Ausnahmefällen können auch Schülerinnen und Schüler, die nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels sind, aufgenommen werden).

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllte Liste von Schülerinnen und Schülern, die bei der Reise nicht im Besitz eines eigenen Passes oder Passersatzes sein werden.
  • Ein aktuelles Lichtbild der Schülerinnen und Schüler gemäß Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH (sogenanntes Biometriefoto)

Im Einzelfall kann es sein, dass weitere Unterlagen gefordert werden.

 

 

Antragstellung

Bitte nutzen sie für die Antragstellung unser Kontaktformular. Wählen Sie dazu bitte das Anliegen "Schülerreisendenliste (Schülersammelliste)".

Gebühren, Befreiungen und Ermäßigungen

Gebühren:

  • 6.00 Euro (Minderjährige 3,00 Euro) für jede Person, auf die sich die Bestätigung auf der Liste jeweils bezieht.

    Die Gebühren können ausschließlich mit EC-Karte bezahlt werden.

Befreiungen

  • nein

Ermäßigungen

  • nein